Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ViaRent GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Repelener Straße 10, 47441 Moers
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 15407
EUID
DER1304.HRB15407
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
49 IN 18/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Frank Graaf
Adresse
Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
27.08.2020
Prüfungstermin
29.05.2024
Einstellung
26.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermietung von Fahrzeugen aller Art, die Durchführung von Krankenfahrten, Krypto/Mining sowie Network Marketing.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ViaRent GmbH ist beim Amtsgericht Kleve anhängig. Im April 2024 wurde ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 29.05.2024 festgesetzt. Im Mai 2026 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit erstattet, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde und die Einstellung des Verfahrens beantragt wurde. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 26.06.2026 schriftlich Stellung zu nehmen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Es stehen Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO in Höhe von 202.158,61 EUR gegenüber, jedoch steht für die Verteilung ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ViaRent GmbH ist eröffnet worden. Im Laufe des Verfahrens wurde die Masseunzulänglichkeit festgestellt, woraufhin die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit unzulässig war. Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ViaRent GmbH ist eröffnet worden. Im Laufe des Verfahrens wurde die Masseunzulänglichkeit festgestellt, woraufhin die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit unzulässig war. Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 202.158,61 EUR. Für die Verteilung steht jedoch kein Betrag zur Verfügung (0,00 EUR). Das Verteilungsverzeichnis ist bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Frank Graaf hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Masse mit 36.741,37 EUR angesetzt wurde. Ein früherer Prüfungsstichtag für Forderungen war der 29.05.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 18/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15407 eingetragenen ViaRent GmbH, Repelener Straße 10, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Berg, Apolloniaweg 22, 52080 Aachen, Herrn Klim…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 18/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15407 eingetragenen ViaRent GmbH, Repelener Straße 10, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Berg, Apolloniaweg 22, 52080 Aachen, Herrn Klim Alexander Fuhrmann, Rudolf-Diesel-Straße 36, 53879 Euskirchen und Herrn Samir Curkovic, Rudolf-Diesel-Straße 36, 53879 Euskirchen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 202.158,61 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
49 IN 18/20
Amtsgericht Kleve, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 18/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15407 eingetragenen ViaRent GmbH, Repelener Straße 10, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Berg, Apolloniaweg 22, 52080 Aachen, Herrn Klim…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 18/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15407 eingetragenen ViaRent GmbH, Repelener Straße 10, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Berg, Apolloniaweg 22, 52080 Aachen, Herrn Klim Alexander Fuhrmann, Rudolf-Diesel-Straße 36, 53879 Euskirchen und Herrn Samir Curkovic, Rudolf-Diesel-Straße 36, 53879 Euskirchen
Verfahrensbevollmächtigte:
REWISTO Rechtsanwälte, Viktoriastraße 73-75, 52066 Aachen
ist am 07.11.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
26.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse (soweit vorhanden);
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen.
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
49 IN 18/20
Amtsgericht Kleve, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 18/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15407 eingetragenen ViaRent GmbH, Repelener Straße 10, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Berg, Apolloniaweg 22, 52080 Aachen und Herrn K…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 18/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15407 eingetragenen ViaRent GmbH, Repelener Straße 10, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Berg, Apolloniaweg 22, 52080 Aachen und Herrn Klim Alexander Fuhrmann, Rudolf-Diesel-Straße 36, 53879 Euskirchen und Herrn Samir Curkovic, Rudolf-Diesel-Straße 36, 53879 Euskirchen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 15.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
49 IN 18/20
Amtsgericht Kleve, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 18/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15407 eingetragenen ViaRent GmbH, Repelener Straße 10, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Berg, Apolloniaweg 22, 52080 Aachen, Herrn Klim…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 18/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15407 eingetragenen ViaRent GmbH, Repelener Straße 10, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Berg, Apolloniaweg 22, 52080 Aachen, Herrn Klim Alexander Fuhrmann, Rudolf-Diesel-Straße 36, 53879 Euskirchen und Herrn Samir Curkovic, Rudolf-Diesel-Straße 36, 53879 Euskirchen
Verfahrensbevollmächtigte:
REWISTO Rechtsanwälte, Viktoriastraße 73-75, 52066 Aachen
Insolvenzverwalter: Frank Graaf, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 27.08.2020 besteht nach § 63 InsO für die Tätigkeiten des ehemaligen und des aktuellen Insolvenzverwalters ein Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen, der vereinbarungsgemäß für das Gesamtverfahren ohne Zusatzkosten durch den aktuellen Insolvenzverwalter geltend gemacht wird.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 36.741,37 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 17 Gläubigern auf EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 07.11.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 eingesehen werden.
49 IN 18/20
Amtsgericht Kleve, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 18/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15407 eingetragenen ViaRent GmbH, Repelener Straße 10, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Berg, Apolloniaweg 22, 52080 Aachen und Herrn K…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 18/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15407 eingetragenen ViaRent GmbH, Repelener Straße 10, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Berg, Apolloniaweg 22, 52080 Aachen und Herrn Klim Alexander Fuhrmann, Rudolf-Diesel-Straße 36, 53879 Euskirchen und Herrn Samir Curkovic, Rudolf-Diesel-Straße 36, 53879 Euskirchen
ist am 07.11.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
49 IN 18/20
Amtsgericht Kleve, 11.11.2024
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