Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 19193
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Insolvenzprofil
R + R Trockenbau und Holzmontagen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rheinberger Straße 50, 46519 Alpen
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 19193
Stammkapital
1.000,00 EUR
EUID
DER1304.HRB19193
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
33 IN 11/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Till Forster
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter und Sachverständiger
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.05.2026 , 15:12 Uhr
Gutachtensdatum
31.07.2026
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen / Abweisung des Antrags
31.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Trockenbau, Holzmontagen, Malerarbeiten, Sanierung, Wohnungsrenovierungen und Bauservice
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Ausbaugewerbe
Geschäftstätigkeit
Trockenbau, Holzmontagen, Malerarbeiten, Sanierung und Wohnungsrenovierungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Kleve hat am 07.05.2026 um 15:12 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der R + R Trockenbau und Holzmontagen UG (haftungsbeschränkt) die Anordnung vorläufiger Maßnahmen getroffen. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19193 eingetragen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Till Forster bestellt. Es sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R + R Trockenbau und Holzmontagen UG (haftungsbeschränkt) wurde beim Amtsgericht Kleve unter dem Aktenzeichen 33 IN 11/26 behandelt. Am 07.05.2026 sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, wobei Till Forster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R + R Trockenbau und Holzmontagen UG (haftungsbeschränkt) wurde beim Amtsgericht Kleve unter dem Aktenzeichen 33 IN 11/26 behandelt. Am 07.05.2026 sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, wobei Till Forster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Jochen Remy. Das Verfahren ist mangels Masse abgewiesen worden, da das Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Diese Entscheidung beruht auf einem Gutachten des Sachverständigen Till Forster vom 31.07.2026. Die am 07.05.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind aufgehoben worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 11/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19193 eingetragenen R + R Trockenbau und Holzmontagen UG (haftungsbeschränkt), Rheinberger Str. 50, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 11/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19193 eingetragenen R + R Trockenbau und Holzmontagen UG (haftungsbeschränkt), Rheinberger Str. 50, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Remy, Kolpingstr. 21, 46509 Xanten
Geschäftszweig: Trockenbau, Holzmontagen, Malerarbeiten, Sanierung, Wohnungsrenovierungen u. Bauservice
ist am 07.05.2026, um 15:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Till Forster, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
33 IN 11/26
Amtsgericht Kleve, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 11/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
KNAPPSCHAFT, Dezernat VII.05.06.11, -, 45115 Essen
- Gläubigerin -
gegen
die im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19193 eingetragene R + R Trockenbau und Holzmontagen UG (haftungsbeschränkt), Rheinberger Str. 50, 46519 Alpen, geset…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 11/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
KNAPPSCHAFT, Dezernat VII.05.06.11, -, 45115 Essen
- Gläubigerin -
gegen
die im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19193 eingetragene R + R Trockenbau und Holzmontagen UG (haftungsbeschränkt), Rheinberger Str. 50, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Remy, Kolpingstr. 21, 46509 Xanten
- Schuldnerin -
wird der am 23.03.2026 eingegangene Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Die am 07.05.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Till Forster, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf vom 31.07.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Amtsgericht Kleve, 31.08.2026
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