Aufhebung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRB 18965
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Insolvenzprofil
Viavos Beratungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Pinneberg HRB 18965
EUID
DEX1321R.HRB18965
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Meldorf - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
60 IN 43/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.01.2026
Beschluss
06.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Viavos Beratungsgesellschaft mbH ist Gegenstand zweier Beschlüsse des Amtsgerichts Meldorf. Zuerst wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Später wurden die mit Beschluss vom 29.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Die aktuelle Verfahrensphase ist durch die Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen gekennzeichnet, da das Eröffnungsverfahren mangels Masse gescheitert ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 43/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Viavos Beratungsgesellschaft mbH, Hauptstraße 14, 25718 Friedrichskoog, vertreten durch den Geschäftsführer Bojan Hristov
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 18965 PI
- Schuldnerin -
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Beschlus…
60 IN 43/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Viavos Beratungsgesellschaft mbH, Hauptstraße 14, 25718 Friedrichskoog, vertreten durch den Geschäftsführer Bojan Hristov
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 18965 PI
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Meldorf
Domstraße 1
25704 Meldorf
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Meldorf - Insolvenzgericht - 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 43/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Viavos Beratungsgesellschaft mbH, Hauptstraße 14, 25718 Friedrichskoog, vertreten durch den Geschäftsführer Bojan Hristov
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 18965 PI
- Schuldnerin -
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Beschlus…
60 IN 43/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Viavos Beratungsgesellschaft mbH, Hauptstraße 14, 25718 Friedrichskoog, vertreten durch den Geschäftsführer Bojan Hristov
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 18965 PI
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 29.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Meldorf - Insolvenzgericht - 06.05.2026
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