Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vicon-S GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Seumestraße 97, 08525 Plauen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 33383
EUID
DEU1206.HRB33383
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
208 IN 1993/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Denis Bronsert
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
02.07.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Onlineshops, Verpachtung der Rechte an Onlineshops, Halten und Verwalten von Lizenzen, Halten von Gesellschaftsbeteiligungen sowie alle diesem Zweck im weitesten Sinn dienenden Rechtshandlungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vicon-S GmbH in Plauen ist beim Amtsgericht Chemnitz anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Denis Bronsert vertreten. Das Gericht hat am 18.06.2026 eine Entscheidung erlassen, wonach ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung für den 02.07.2026 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichts Chemnitz bestimmt wurde. Auf der Tagesordnung steht die Zustimmung zum Verkauf einer Immobilie des Schuldners in Haselbrunn zu einem Mindestkaufpreis von 240.000 €. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 1993/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vicon-S GmbH, Seumestraße 97, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz, HRB 33383
vertreten durch den Geschäftsführer Denis Bronsert
ergeht am 18.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassu…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 1993/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vicon-S GmbH, Seumestraße 97, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz, HRB 33383
vertreten durch den Geschäftsführer Denis Bronsert
ergeht am 18.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum: Donnerstag, 02.07.2026
Uhrzeit:10:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Immobilie, eingetragen im Grundbuch von Haselbrunn, Blatt 2428, Flurstück Nr. 50/6 zu einem Kaufpreis von mindestens 240.000 €
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Gründe:
...
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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