Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VIDCO media systems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Philipp-Reis-Straße 14, 63303 Dreieich
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 44180
Stammkapital
150.000,00 EUR
EUID
DEM1114.HRB44180
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 261/14
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Frist zur Einreichung von Einwendungen
27.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Entwicklung, Bau und Vertrieb von Konferenz-, Multimedia-, Video- und Telekommunikationsgeräten und- anlagen; ferner die schlüsselfertige Erstellung und Wartung von Konferenz- und Videokonferenzräumen, Videostudios und Videoüberwachungsanlagen im Sicherheits- und Umweltbereich.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Elektro & Elektronik
Subbranche
Elektrotechnik
Geschäftstätigkeit
Entwicklung, Bau und Vertrieb von Konferenz- und Telekommunikationsanlagen sowie schlüsselfertige Erstellung und Wartung von Videostudios und Überwachungssystemen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIDCO media systems GmbH ist eröffnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 383.303,95 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 3.230.734,85 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist durch das Gericht erteilt worden, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIDCO media systems GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Volker Schwellenberg vertreten. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat ein schriftliches Verfahren angeordnet und einen schriftlichen Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, Entscheidung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIDCO media systems GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Volker Schwellenberg vertreten. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat ein schriftliches Verfahren angeordnet und einen schriftlichen Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis anberaumt. Die Frist zur Einreichung von Anträgen bzw. Einwendungen endet am 27.11.2026. Der verfügbare Massebestand beträgt 383.303,95 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten; Insolvenzforderungen in Höhe von 3.230.734,85 EUR sind zu berücksichtigen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Mirko Lehnert sind festgesetzt worden. Der Verwalter hat dem Gericht angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll und die Zustimmung dazu vom Gericht erteilt wurde, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 261/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIDCO media systems GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 44180), vertr. d.: Volker Schwellenberg, Am Berge 18, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf de…
8 IN 261/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIDCO media systems GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 44180), vertr. d.: Volker Schwellenberg, Am Berge 18, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 383.303,95 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 3.230.734,85 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 261/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VIDCO media systems GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 44180),
vertreten durch:
Volker Schwellenberg, Am Berge 18, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwer…
8 IN 261/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VIDCO media systems GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 44180),
vertreten durch:
Volker Schwellenberg, Am Berge 18, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main,
13.02026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 261/14:
In dem Insolvenzverfahren VIDCO media systems GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 44180), vertr. d.: Volker Schwellenberg, Am Berge 18, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusst…
8 IN 261/14:
In dem Insolvenzverfahren VIDCO media systems GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 44180), vertr. d.: Volker Schwellenberg, Am Berge 18, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 27.11.2026
beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 261/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIDCO media systems GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 44180), vertr. d.: Volker Schwellenberg, Am Berge 18, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Mirko…
8 IN 261/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIDCO media systems GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 44180), vertr. d.: Volker Schwellenberg, Am Berge 18, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Mirko Lehnert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.09.2026 korrigiert durch die Schreiben vom 13.01.2026 und 14.09.2026, beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 2.365,50 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
1. Unter Gesamtbetrachtung aller Umstände des vorliegenden Verfahrens, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der vom Insolvenzverwalter erbrachten Tätigkeit, wurde eine Vergütung in Höhe von insgesamt 190 % der Regelvergütung des § 2 InsVV als angemessen erachtet und festgesetzt.
Hierbei wurden Zuschläge für die besonderen Arbeiten im Rahmen der Betriebsfortführung, der übertragenden Sanierung, der Prüfung der Aus- und Absonderungsrechte, der hohen Anzahl von Gläubigern und Forderungsanmeldungen sowie der umfangreichen Buchhaltung berücksichtigt. Zur Begründung und Bemessung der einzelnen Zuschläge wird auf den Vergütungsantrag vom 13.01.2026 Bezug genommen.
Gleichzeitig war aufgrund der eingetretenen Arbeitserleichterung bei der Tätigkeit im eröffneten Verfahren durch die vorangegangene Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter war ausgehend von den entstandenen Gesamtzuschlägen von 105 % der Regelvergütung ein angemessener Abschlag, welcher hier mit 15 % der Regelvergütung angesetzt wurde, vorzunehmen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 187 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.09.2026
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