Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 99293
EUID
DEM1201.HRB99293
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 2/21 V-3-7
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Dubravko Bingula
Rolle
Vertreter/Schuldnerseite
Adresse
Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
22.09.2025
Widerspruchsfrist
06.10.2025
Einspruchsfrist
15.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung und Vornahme von Bewachungs- und Sicherheitsdiensten sowie Kurierfahrten und alle damit verbundenen Dienstleistungen, darüber hinaus die Durchführung von Reinigungsarbeiten jeglicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH (ehemals Mörfelder Landstraße 52-54, 605
598 Frankfurt am Main) wurden verschiedene Verfahrensschritte vollzogen. Nach der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum 22.09.2025 und der Erteilung der Zustimmung zur Schlussverteilung nach Beendigung der Masseverwertung ist die Schlussverteilung erfolgt. Dabei standen Forderungen in Höhe von 248.962,67 € zur Verteilung, wobei ein Betrag von 108.266,89 € zur Verfügung stand. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung am 23.02.2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 2/21 V-3-7 Das Insolvenzverfahren Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, früher: Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99293), vertreten durch: Dubravko Bingula, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 20…
810 IN 2/21 V-3-7 Das Insolvenzverfahren Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, früher: Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99293), vertreten durch: Dubravko Bingula, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 2/21 V-3-7 In dem Insolvenzverfahren Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, früher: Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99293), vertreten durch: Dubravko Bingula, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.09.2025 nachträglich angemeldet…
810 IN 2/21 V-3-7 In dem Insolvenzverfahren Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, früher: Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99293), vertreten durch: Dubravko Bingula, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 07.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main -Insolvenzgericht-niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 248.962,67 €. Zur …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main -Insolvenzgericht-niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 248.962,67 €. Zur Verteilung steht ein Betrag von 108.266,89 € zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 2/21 V-3-7 In dem Insolvenzverfahren Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, früher: Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99293), vertreten durch: Dubravko Bingula, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zust…
810 IN 2/21 V-3-7 In dem Insolvenzverfahren Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, früher: Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99293), vertreten durch: Dubravko Bingula, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 15.12.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben, Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse, auf Übertragung der Aufgabe der Überwachung der Obliegenheiten des Schuldners an den Treuhänder (§ 292 Abs. 2 InsO) sowie Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 Abs. 1 InsO) gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 24.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 2/21 V-3-7: In dem Insolvenzverfahren Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, früher: Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99293), vertr. d.: Dubravko Bingula, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Aus…
810 IN 2/21 V-3-7: In dem Insolvenzverfahren Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, früher: Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99293), vertr. d.: Dubravko Bingula, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 203.885,91 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit dem besonderen Ermittlungsaufwand aufgrund beschlagnahmter Unterlagen, der besonderen Aufarbeitung der Arbeitnehmersachverhalte und dem zusätzlichen Aufwand aufgrund des obstrukiven Schuldners geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 40% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 24.10.2025
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