Die Lieferung und Zustellung von Päckchen und Paketsendungen in Deutschland - sofern hierfür keine Lizenzen erforderlich sind - inklusive Transport- und Vorlauflogistik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der SVS Group GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist am 07.05.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Fristen zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet. Am 30.10.2025 hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 510/24 S-3-9 In dem Insolvenzverfahren SVS Group GmbH, Darmstädter Landstraße 106, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131661),
vertreten durch:
Hiba Iddouch, Mainz, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im s…
810 IN 510/24 S-3-9 In dem Insolvenzverfahren SVS Group GmbH, Darmstädter Landstraße 106, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131661),
vertreten durch:
Hiba Iddouch, Mainz, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 510/24 S: In dem Insolvenzverfahren SVS Group GmbH, vormals Darmstädter Landstraße 106, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131661),
vertreten durch:
Hiba Iddouch, Elsa-Brandström-Straße 51b, 55124 Mainz, (Geschäftsführerin), wurde am 07.05.2025 um 11:52 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 1…
810 IN 510/24 S: In dem Insolvenzverfahren SVS Group GmbH, vormals Darmstädter Landstraße 106, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131661),
vertreten durch:
Hiba Iddouch, Elsa-Brandström-Straße 51b, 55124 Mainz, (Geschäftsführerin), wurde am 07.05.2025 um 11:52 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 07.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 510/24 S-3-9 In dem Insolvenzverfahren SVS Group GmbH, Darmstädter Landstraße 106, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131661),
vertreten durch:
Hiba Iddouch, Elsa-Brandström-Straße 51b, 55124 Mainz, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 05.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nach…
810 IN 510/24 S-3-9 In dem Insolvenzverfahren SVS Group GmbH, Darmstädter Landstraße 106, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131661),
vertreten durch:
Hiba Iddouch, Elsa-Brandström-Straße 51b, 55124 Mainz, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 05.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.01.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 510/24 S-3-9 In dem Insolvenzverfahren SVS Group GmbH, Darmstädter Landstraße 106, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131661), vertr. d.: Hiba Iddouch, Mainz, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der k…
810 IN 510/24 S-3-9 In dem Insolvenzverfahren SVS Group GmbH, Darmstädter Landstraße 106, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131661), vertr. d.: Hiba Iddouch, Mainz, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 30.10.2025
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