Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Viehvermarktung Uelzen eG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G.
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg GnR 120045
EUID
DEP2507.GnR120045
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
75/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Viehvermarktung Uelzen eG, Drohe 40, 29559 Wrestedt (vertreten durch die Vorstände Matthias Bunge, Christian Fauteck und Siegfried Sidor), sind Vergütungen und Auslagen für Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt worden. Zunächst wurde am 14.05.2025 die Vergütung und die Auslagen für das Gläubigerausschussmitglied Frau Simone Toplarski (für die Agentur für Arbeit Bremen-Breubermhaven) festgestellt, wobei ein Stundensatz von 150,00 EUR zugrunde gelegt wurde. In einer weiteren Bekanntmachung vom 04.11.2025 ist die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das Gläubigerausschussmitglied Herrn Tobias Schütte erfolgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Viehvermarktung Uelzen eG, Drohe 40, 29559 Wrestedt (AG Lüneburg, GnR 120045), vertr. d.: 1. Matthias Bunge, Im Winkel 4, 29574 Ebstorf, (Vorstand), 2. Christian Fauteck, Kroetze 4, 29559 Wrestedt, (Vorstand), 3. Siegfried Sidor, Hohenweddrien, 29571 Rosche, (…
7 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Viehvermarktung Uelzen eG, Drohe 40, 29559 Wrestedt (AG Lüneburg, GnR 120045), vertr. d.: 1. Matthias Bunge, Im Winkel 4, 29574 Ebstorf, (Vorstand), 2. Christian Fauteck, Kroetze 4, 29559 Wrestedt, (Vorstand), 3. Siegfried Sidor, Hohenweddrien, 29571 Rosche, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Frau Simone Toplarski für die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, Operativer Service, Team 031 festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.05.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Frau Simone Toplarski für die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, Operativer Service, Team 031 die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 19.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Viehvermarktung Uelzen eG, Drohe 40, 29559 Wrestedt (AG Lüneburg, GnR 120045), vertr. d.: 1. Matthias Bunge, Im Winkel 4, 29574 Ebstorf, (Vorstand), 2. Christian Fauteck, Kroetze 4, 29559 Wrestedt, (Vorstand), 3. Siegfried Sidor, Hohenweddrien, 29571 Rosche, (…
7 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Viehvermarktung Uelzen eG, Drohe 40, 29559 Wrestedt (AG Lüneburg, GnR 120045), vertr. d.: 1. Matthias Bunge, Im Winkel 4, 29574 Ebstorf, (Vorstand), 2. Christian Fauteck, Kroetze 4, 29559 Wrestedt, (Vorstand), 3. Siegfried Sidor, Hohenweddrien, 29571 Rosche, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Herrn Tobias Schütte, Hansen festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.08.2025 (Eingang 11.09.2025) beantragte das Gläubigerausschussmitglied Herrn Tobias Schütte, Hansen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 04.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.