Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lüdecke und Kollegen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
An der Dekanei 18, 27283 Verden
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 207004
EUID
DEP2716.HRB207004
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 36/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster
Adresse
Katharinenstraße 5, 28195 Bremen
Telefon
0421/3227390
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
29.11.2024 , 14:29 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.01.2025
Prüfungstermin
25.02.2025
Stichtag für Widersprüche
09.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung und die Auswahl von Personal und die Beratung von Unternehmen in Personalentwicklungsangelegenheiten in der Baubranche. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen. Sie kann insbesondere Unternehmen, deren Unternehmensgegenstände ihrem eigenen gleich oder ähnlich sind, gründen, sie erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Weiterhin kann sie ihren Betrieb ganz oder teilweise verpachten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüdecke und Kollegen GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Verden (Aller). Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Jan Lüdecke vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der ursprünglichen Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Als Stichtag für diese besondere Prüfung wurde der 09.10.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar. Die Bekanntgabe des Beschlusses erfolgte am 21.08.2025.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüdecke und Kollegen GmbH ist eröffnet. Im Verfahren wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 09.10.2025 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüdecke und Kollegen GmbH ist eröffnet. Im Verfahren wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 09.10.2025 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Eine frühere Bekanntmachung vom 17.01.2025 enthielt eine Berichtigung des Schuldnernamens von 'Lüdecke und Kollegen Personalberatung GmbH' auf 'Lüdecke und Kollegen GmbH'. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüdecke und Kollegen GmbH ist am 29.11.2024 um 14:29 Uhr durch das Amtsgericht Verden (Aller) eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Malte Köster ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 14.01.2025. Der Stichtag, der dem Prüf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüdecke und Kollegen GmbH ist am 29.11.2024 um 14:29 Uhr durch das Amtsgericht Verden (Aller) eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Malte Köster ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 14.01.2025. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, war ursprünglich der 25.02.2025. Durch einen Beschluss vom 21.08.2025 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet und ein neuer Stichtag auf den 09.10.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Eine Korrektur des Schuldnernamens von 'Lüdecke und Kollegen Personalberatung GmbH' auf 'Lüdecke und Kollegen GmbH' wurde im Januar 2025 vorgenommen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 36/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüdecke und Kollegen GmbH, An der Dekanei 18, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 207004), vertr. d.: Jan Lüdecke, Eichendorffweg 16, 27308 Kirchlinteln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forder…
11 IN 36/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüdecke und Kollegen GmbH, An der Dekanei 18, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 207004), vertr. d.: Jan Lüdecke, Eichendorffweg 16, 27308 Kirchlinteln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 36/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüdecke und Kollegen GmbH, An der Dekanei 18, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 207004), vertr. d.: Jan Lüdecke, Eichendorffweg 16, 27308 Kirchlinteln, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom berichtigt worden.
Statt Lüdecke und Kollegen Personalberatun…
11 IN 36/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüdecke und Kollegen GmbH, An der Dekanei 18, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 207004), vertr. d.: Jan Lüdecke, Eichendorffweg 16, 27308 Kirchlinteln, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom berichtigt worden.
Statt Lüdecke und Kollegen Personalberatung GmbH muss es richtig heißen: Lüdecke und Kollegen GmbH
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 oder dem Landgericht Verden (Aller), Johanniswall 6, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1257175309069-000185576 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 17.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 36/24: Über das Vermögen der Lüdecke und Kollegen Personalberatung GmbH, An der Dekanei 18, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 207004), vertr. d.: Jan Lüdecke, Eichendorffweg 16, 27308 Kirchlinteln, (Geschäftsführer), ist am 29.11.2024 um 14:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter is…
11 IN 36/24: Über das Vermögen der Lüdecke und Kollegen Personalberatung GmbH, An der Dekanei 18, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 207004), vertr. d.: Jan Lüdecke, Eichendorffweg 16, 27308 Kirchlinteln, (Geschäftsführer), ist am 29.11.2024 um 14:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/322739200, E-Mail: info@willmerkoester.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.01.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 25.02.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.01.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (25.02.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 02.12.2024
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