In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vierte Interhomes Invest GmbH & Co. KG, Haferwende 36A, 28357 Bremen (vertreten durch die Vierte Interhomes Invest Beteiligungs GmbH), ist am 27.10.2025 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachtim Berner bestellt worden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist am 26.11.2025 zusätzlich die Ermächtigung erteilt worden, den Abschluss eines Vertrages mit einem Sachverständigen zur Bewertung des Anlagevermögens mit Wirkung für die Insolvenzmasse vorzunehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 13/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vierte Interhomes Invest GmbH & Co. KG, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRA 28482 HB), vertr. d.: 1. Vierte Interhomes Invest Beteiligungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Yasemin Patricia Grabbe, (Geschäftsführeri…
532 IN 13/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vierte Interhomes Invest GmbH & Co. KG, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRA 28482 HB), vertr. d.: 1. Vierte Interhomes Invest Beteiligungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Yasemin Patricia Grabbe, (Geschäftsführerin), 1.2. Frank Vierkötter, (Geschäftsführer), ist am 27.10.2025 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, Internet: www.willmerkoester.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 13/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vierte Interhomes Invest GmbH & Co. KG, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRA 28482 HB), vertr. d.: 1. Vierte Interhomes Invest Beteiligungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Yasemin Patricia Grabbe, (Geschäftsführeri…
532 IN 13/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vierte Interhomes Invest GmbH & Co. KG, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRA 28482 HB), vertr. d.: 1. Vierte Interhomes Invest Beteiligungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Yasemin Patricia Grabbe, (Geschäftsführerin), 1.2. Frank Vierkötter, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner zusätzlich zu der am 27.10.2025 um 08:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme des folgenden einzelnen Geschäfts mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:
* Abschluss eines Vertrages mit einem Sachverständigen zur Bewertung des Anlagevmögens
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 26.11.2025
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