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Insolvenzprofil
VILIS GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bergische Landstraße 82 a, 51375 Leverkusen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 36215
EUID
DER3306.HRA36215
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 189/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul
Adresse
Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
09.01.2025 , 16:29 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.02.2025
Prüfungstermin
20.03.2025
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
19.02.2026
Prüfungsstichtag
16.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VILIS GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 19.02.2026 den Rechtsanwalt Martin Lambrecht zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Dessen Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderungsanmeldungen mit Rang 0, lfd. Nr. 3 und 4, in diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Am 19.03.2026 hat das Gericht angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 16.04.2026. An diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VILIS GmbH & Co. KG ist am 09.01.2025 um 16:29 Uhr wegen Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 13.09.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 27.02.2025.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VILIS GmbH & Co. KG ist am 09.01.2025 um 16:29 Uhr wegen Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 13.09.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 27.02.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung war, fand am 20.03.2025 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist Rechtsanwalt Martin Lambrecht zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden, dessen Aufgabenbereich die Prüfung der Forderungsanmeldungen mit Rang 0 sowie den lfd. Nummern 3 und 4 umfasst. Der Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren ist der 16.04.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 189/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 36215 eingetragenen VILIS GmbH & Co. KG, Bergische Landstr. 82a, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsreg…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 189/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 36215 eingetragenen VILIS GmbH & Co. KG, Bergische Landstr. 82a, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 110651 eingetragene VILIS Verwaltungs GmbH, Bergische Landstr. 82a, 51375 Leverkusen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Götzen,, Herrn Alexander Schmitz, und Herrn Dr. Reiner Götzen,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
502 IN 189/24
Amtsgericht Düsseldorf, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 189/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 36215 eingetragenen VILIS GmbH & Co. KG, Bergische Landstr. 82a, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsreg…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 189/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 36215 eingetragenen VILIS GmbH & Co. KG, Bergische Landstr. 82a, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 110651 eingetragene VILIS Verwaltungs GmbH, Bergische Landstr. 82a, 51375 Leverkusen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Götzen,, Herrn Alexander Schmitz, und Herrn Dr. Reiner Götzen,
wird Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der Forderungungsanmeldungen Rang 0, lfd. Nr. 3 und 4 . In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
502 IN 189/24
Amtsgericht Düsseldorf, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 189/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 36215 eingetragenen VILIS GmbH & Co. KG, Bergische Landstr. 82a, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unt…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 189/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 36215 eingetragenen VILIS GmbH & Co. KG, Bergische Landstr. 82a, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 110651 eingetragene VILIS Verwaltungs GmbH, Bergische Landstr. 82a, 51375 Leverkusen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Götzen, Herrn Alexander Schmitz,und Herrn Dr. Reiner Götzen,
wird wegen Überschuldung heute, am 09.01.2025, um 16:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.03.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 06.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
502 IN 189/24
Düsseldorf, 09.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 189/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 36215 eingetragenen VILIS GmbH & Co. KG, Bergische Landstr. 82a, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 189/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 36215 eingetragenen VILIS GmbH & Co. KG, Bergische Landstr. 82a, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 110651 eingetragene VILIS Verwaltungs GmbH, Bergische Landstr. 82a, 51375 Leverkusen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Götzen,, Herrn Alexander Schmitz, und Herrn Dr. Reiner Götzen,
ist am 16.09.2024, um 10:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 189/24
Amtsgericht Düsseldorf, 16.09.2024
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