Über das Vermögen der Villa am Park GmbH & Co. KG ist am 12.05.2026 um 13:10 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Laura-Luisa Trede bestellt worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 21.05.2026 ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 2/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Villa am Park GmbH & Co. KG,, Rockwinkeler Landstraße 3, 28355 Bremen (AG Walsrode, HRA 205255), vertr. d.: 1. Emptio-Service-Gesellschaft mbH, Meyerholz 6, 28832 Achim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Andreas Weber, (Gesch…
526 IN 2/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Villa am Park GmbH & Co. KG,, Rockwinkeler Landstraße 3, 28355 Bremen (AG Walsrode, HRA 205255), vertr. d.: 1. Emptio-Service-Gesellschaft mbH, Meyerholz 6, 28832 Achim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Andreas Weber, (Geschäftsführer), ist am 12.05.2026 um 13:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Laura-Luisa Trede, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421/33061-0, Fax: 0421/33061-10, Internet: www.kuhmann.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
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526 IN 2/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Villa am Park GmbH & Co. KG,, Rockwinkeler Landstraße 3, 28355 Bremen (AG Walsrode, HRA 205255), vertr. d.: 1. Emptio-Service-Gesellschaft mbH, Meyerholz 6, 28832 Achim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Andreas Weber, (Gesch…
526 IN 2/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Villa am Park GmbH & Co. KG,, Rockwinkeler Landstraße 3, 28355 Bremen (AG Walsrode, HRA 205255), vertr. d.: 1. Emptio-Service-Gesellschaft mbH, Meyerholz 6, 28832 Achim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Andreas Weber, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 12.05.2026 um 13:10 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 21.05.2026
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