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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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ist die Förderung und Ausübung von Tätigkeiten, die geeignet sind, Menschen mit Behinderungen in ein Arbeitsleben zu integrieren und ihnen eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Zugleich sollen Begegnungsorte geschaffen werden für Menschen mit und ohne Behinderungen. Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft Einrichtungen und Betriebe begründen und unterhalten, wie etwa ein Cafe und/oder eine Gastronomie, ein Gästehaus und/oder Dienstleistungsunternehmen und/oder vergleichbare Einrichtungen in diesem Zusammenhang, welche als Integrationsbetriebe geführt werden. Mit ihren Tätigkeiten verwirklicht die Gesellschaft gemeinnützige Ziele, so wie sie sich aus der Satzung des Vereins Matthias-Claudius-Sozialwerk Bochum e.V. und aus der Satzung der Matthias-Claudius- Stiftung Bochum ergeben. Die Gesellschaft erkennt diese Ziele als für sich verbindlich an. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zweckes geeignet erscheinen bzw. geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben bzw. begründen und deren Geschäftsführung übernehmen.Die gemeinnützige Gesellschaft verfolgt ausschließlich und umittelbar gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert etwaiger von ihnen geleisteter Sacheinlagen zurück. Durch Ausgaben, die dem Gegenstand und Zweck des Unternehmens fremd sind oder durch unangemessen hohe Vergütungen darf niemand begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung der gemeinnützigen Gesellschaft oder bei Wegfall gemeinnütziger Zwecke fällt das Gesellschaftsvermögen an den Verein Matthias-Claudius-Sozialwerk Bochum e.V. - eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR-Nr. 2233 -, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Claudius gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bochum, ist anhängig. Das Amtsgericht Bochum hat die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi für den Zeitraum vom 23.11.2022 bis zum 01.02.2023 festgesetzt. Der vorläufige Verwalter übte sein Amt während des Eröffnungsverfahrens aus, wobei die Tätigkeit auf eine Betriebsfortführung mit Mietverwaltung sowie die Prüfung einer Sanierung und Arbeitnehmerangelegenheiten entfiel. Das verwaltete Vermögen wurde mit 680.718,37 EUR beziffert, was vergütungsrechtlich akzeptiert wurde. Die Vergütung wurde unter Anwendung eines erhöhten Regelsatzes von 85 % auf 46.761,65 EUR festgesetzt. Gegen die Festsetzung ist innerhalb von zwei Wochen Beschwerde möglich.
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