Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Berliner Straße 22, 61137 Schöneck
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 97038
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1502.HRB97038
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 623/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.01.2026 , 10:45 Uhr
Allgemeines Verfügungsverbot
19.02.2026 , 06:00 Uhr
Eröffnung
27.08.2026 , 06:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.10.2026
Berichts- und Prüfungstermin
19.11.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und der Handel mit und die Verwaltung von Immobilien und Grundstücken, die Entwicklung von Bauprojekten, die Renovierung und Sanierung von Bauobjekten sowie die Akquise von Investoren in und die Vermittlung von finanziellen Beteiligungen an Bauprojekten, insbesondere in Bezug auf das Objekt Walkmühlstr. 31 in Wiesbaden. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte im Sinne des § 34c GewO zu tätigen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Projektentwicklung & Bauträger
Geschäftstätigkeit
Erwerb, Handel und Verwaltung von Immobilien sowie Entwicklung von Bauprojekten und Vermittlung von Beteiligungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH ist am 29.01.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert bestellt worden. Am 19.02.2026 um 06:00 Uhr ist ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH ist am 27.08.2026 eröffnet worden. Zuvor waren am 29.01.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und ein allgemeines Verfügungsverbot am 19.02.2026 erlassen worden. Rechtsanwalt Mirko Lehnert ist zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH ist am 27.08.2026 eröffnet worden. Zuvor waren am 29.01.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und ein allgemeines Verfügungsverbot am 19.02.2026 erlassen worden. Rechtsanwalt Mirko Lehnert ist zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.10.2026 anzumelden. Ein ursprünglicher Berichtstermin wurde durch einen kombinierten Berichts- und Prüfungstermin am 19.11.2026 ersetzt. Das Gericht hat zudem mitgeteilt, dass die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen wird, sofern sie den Obliegenheiten nachkommt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH, Schöneck, ist am 29.01.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Rechtsanwalt Mirko Lehnert ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 19.02.2026 ist ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Am 27.08.2026 …
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH, Schöneck, ist am 29.01.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Rechtsanwalt Mirko Lehnert ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 19.02.2026 ist ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Am 27.08.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Mirko Lehnert ist nun als Insolvenzverwalter tätig. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 06.10.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und Prüfung der Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) ist für den 19.11.2026 um 10:00 Uhr vor dem Insolvenzgericht Hanau anberaumt. Dieser Termin dient zugleich der Entscheidung über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses. Eine frühere Bekanntmachung vom 01.09.2026, die eine Restschuldbefreiung andeutete, ist am 07.10.2026 als irrtümlich zurückgenommen worden, da für juristische Personen keine Restschuldbefreiung stattfindet. Die aktuellen Verfahrensschritte konzentrieren sich auf die Forderungsanmeldung und den anstehenden Berichtstermin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 623/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH, Berliner Straße 22, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB 97038), vertr. d.: Stefan Dattner, Bleichstraße 20, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer), ist am 19.02.2026 um 06:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Zu…
70 IN 623/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH, Berliner Straße 22, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB 97038), vertr. d.: Stefan Dattner, Bleichstraße 20, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer), ist am 19.02.2026 um 06:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151 39682-0, Fax: 06151 39682-20, E-Mail: darmstadt@schiebe.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 70 IN 623/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH, Berliner Straße 22, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB 97038), vertr. d.: Stefan Dattner, Bleichstraße 20, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer), ist am 29.01.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeor…
Az.: 70 IN 623/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH, Berliner Straße 22, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB 97038), vertr. d.: Stefan Dattner, Bleichstraße 20, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer), ist am 29.01.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalter wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151 39682-0, Fax: 06151 39682-20, E-Mail: darmstadt@schiebe.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 623/25 Am 27.08.2026 um 06:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH, Berliner Straße 22, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB 97038), vertr. d.: Stefan Dattner, Bleichstraße 20, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsa…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 623/25 Am 27.08.2026 um 06:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH, Berliner Straße 22, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB 97038), vertr. d.: Stefan Dattner, Bleichstraße 20, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151 39682-0, Fax: 06151 39682-20, E-Mail: darmstadt@schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 06.10.2026.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Gläubigerversammlungen:
1. am , eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am Dienstag, 10.11.2026, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau, eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin).
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 27.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 623/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH, Berliner Straße 22, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB 97038), vertr. d.: Stefan Dattner, Bleichstraße 20, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheite…
70 IN 623/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH, Berliner Straße 22, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB 97038), vertr. d.: Stefan Dattner, Bleichstraße 20, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach §§ 295 und 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht Hanau, 01.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 623/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH, Berliner Straße 22, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB 97038), vertr. d.: Stefan Dattner, Bleichstraße 20, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer)
wird der Beschluss vom 11.09.2026 hinsichtlich der Termine wegen Verhinderung des Insolvenz…
70 IN 623/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH, Berliner Straße 22, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB 97038), vertr. d.: Stefan Dattner, Bleichstraße 20, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer)
wird der Beschluss vom 11.09.2026 hinsichtlich der Termine wegen Verhinderung des Insolvenzverwalters wie folgt abgeändert:
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Donnerstag, 19.11.2026, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 27.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 623/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH, Berliner Straße 22, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB 97038), vertr. d.: Stefan Dattner, Bleichstraße 20, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer), ist die Veröffentlichung vom 14.09.2026 über die Zulasung zum Restschuldbefreiungsverfahr…
70 IN 623/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH, Berliner Straße 22, 61137 Schöneck (AG Hanau, HRB 97038), vertr. d.: Stefan Dattner, Bleichstraße 20, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer), ist die Veröffentlichung vom 14.09.2026 über die Zulasung zum Restschuldbefreiungsverfahren irrtümlich erfolgt. Bezüglich einer juristischen Person findet keine Restschuldbefreiung statt.
Amtsgericht Hanau, 07.10.2026
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