Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VIM-Gesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 78499
EUID
DEF1103R.HRB78499
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
1615/12
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade
Adresse
Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin
Termine & Fristen
Aufhebung
10.02.2020
Beschluss Nachtragsverteilung
09.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIM-Gesellschaft mbH, Berlin, ist am 10.02.2020 aufgehoben worden. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 09.04.2026 beschlossen, in dem aufgehobenen Verfahren eine Nachtragsverteilung hinsichtlich Gegenständen anzuordnen, die aus der Masse ermittelt werden. Der zur Masse geflossene Betrag beläuft sich auf 682,95 €, die zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO belaufen sich auf 169.803,13 €. Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade übertragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36v IN 1615/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VIM-Gesellschaft mbH, Badensche Str. 6, 10825 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Wegmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Register-Nr.: HRB 78499
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09.04.2026 beschlossen:
In…
36v IN 1615/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VIM-Gesellschaft mbH, Badensche Str. 6, 10825 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Wegmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Register-Nr.: HRB 78499
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09.04.2026 beschlossen:
In dem am 10.02.2020 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich Gegenständen, die aus der Masse ermittelt werden, angeordnet.
Der zur Masse geflossene Betrag beläuft sich auf 682,95 €, die gem. § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 169.803,13 €.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade,
Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin,
übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36v IN 1615/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
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vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Wegmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Register-Nr.: HRB 78499
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09.04.2026 beschlossen:
In…
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In dem am 10.02.2020 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich Gegenständen, die aus der Masse ermittelt werden, angeordnet.
Der zur Masse geflossene Betrag beläuft sich auf 682,95 €, die gem. § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 169.803,13 €.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
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