Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vina GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Am Mariahof 69, 54296 Trier
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 45682
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET2408V.HRB45682
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 120/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.09.2026
Schlusstermin
29.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines oder mehrerer Imbisse oder Restaurants
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Imbiss & Systemgastronomie
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Imbissen oder Restaurants
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vina GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung angeordnet, wobei ein Massebestand von 423,38 Euro verfügbar ist. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 47.077,79 Euro. Parallel dazu wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist auf den 02.09.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vina GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Berechnungsgrundlage auf der Masse von 5.894,07 EUR sowie einer Vorsteuererstattung in Höhe von 582,34 EUR basiert. Nach Ablauf der…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vina GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Berechnungsgrundlage auf der Masse von 5.894,07 EUR sowie einer Vorsteuererstattung in Höhe von 582,34 EUR basiert. Nach Ablauf der Anmeldefrist wurden Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; der Stichtag für Widersprüche war der 02.09.2026. Mit Genehmigung des Gerichts ist die Schlussverteilung erfolgt. Ein Massebestand in Höhe von 423,38 Euro steht nach Abzug weiterer Kosten zur Verteilung bereit. Der Schlusstermin wurde auf den 29.10.2026 festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung eingelegt werden konnten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 120/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vina GmbH, Am Mariahof 69, 54296 Trier (AG Wittlich, HRB 45682), vertr. d.: Anh Thuy Adam-Nguyen, Am Mariahof 69, 54296 Trier, (Geschäftsführer), teilt der Insolvenzverwalter mit, dass mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt findet. Das Schl…
23 IN 120/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vina GmbH, Am Mariahof 69, 54296 Trier (AG Wittlich, HRB 45682), vertr. d.: Anh Thuy Adam-Nguyen, Am Mariahof 69, 54296 Trier, (Geschäftsführer), teilt der Insolvenzverwalter mit, dass mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt findet. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Trier - 23 IN 120/23 -
niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 47.077,79 Euro. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 423,38 Euro verfügbar.
Amtsgericht Trier, 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 120/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vina GmbH, Am Mariahof 69, 54296 Trier (AG Wittlich, HRB 45682), vertr. d.: Anh Thuy Adam-Nguyen, Am Mariahof 69, 54296 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen V…
23 IN 120/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vina GmbH, Am Mariahof 69, 54296 Trier (AG Wittlich, HRB 45682), vertr. d.: Anh Thuy Adam-Nguyen, Am Mariahof 69, 54296 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 12.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 120/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vina GmbH, Am Mariahof 69, 54296 Trier (AG Wittlich, HRB 45682), vertr. d.: Anh Thuy Adam-Nguyen, Am Mariahof 69, 54296 Trier, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser festgesetzt worden. G…
23 IN 120/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vina GmbH, Am Mariahof 69, 54296 Trier (AG Wittlich, HRB 45682), vertr. d.: Anh Thuy Adam-Nguyen, Am Mariahof 69, 54296 Trier, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 5.894,07 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 582,34 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 6.476,41 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 17.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 120/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vina GmbH, Am Mariahof 69, 54296 Trier (AG Wittlich, HRB 45682), vertr. d.: Anh Thuy Adam-Nguyen, Am Mariahof 69, 54296 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlussterm…
23 IN 120/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vina GmbH, Am Mariahof 69, 54296 Trier (AG Wittlich, HRB 45682), vertr. d.: Anh Thuy Adam-Nguyen, Am Mariahof 69, 54296 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 29.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 17.09.2026
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