Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ViralEvent GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Pappelallee 14, 59557 Lippstadt
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 13509
EUID
DER2809.HRB13509
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 56/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Bitter
Adresse
Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.05.2024
Fristende Stellungnahme
06.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Projektierung, der Betrieb und die Veranstaltung von Events, Partys, Jugendtreffs, Feiern, Jubiläen, Firmenfeiern, Fortbildungen, Kultur- und Musikdarbietungen, Festivals, Catering, Messen, Vermietung / Weitervermietung / Vermittlung von Veranstaltungsräumen, Werbeplätzen, Künstlern, Acts, Darstellern, das Betreiben von Discotheken, Handel (z. B. mit Merchandise Produkten) und gesetzlich zulässige Weitergabe bzw. Verkauf von Daten. Das Unternehmen erbringt Verkaufs-, Beratungs- und Serviceleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ViralEvent GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13509, ist eröffnet. Der Geschäftsführer Herr Denis Wagner vertritt die Gesellschaft gesetzlich. Das Gericht hat angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 29.05.2024 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, falls Grund, Betrag oder Rang bestritten werden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, erhalten keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ViralEvent GmbH ist beim Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 56/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13509 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Denis Wagner vertreten. Zunächst wurde die Prüfung nachträg…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ViralEvent GmbH ist beim Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 56/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13509 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Denis Wagner vertreten. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 29.05.2024 festgelegt war. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin sowie der endgültigen Insolvenzverwalterin Sandra Bitter durch das Gericht festgesetzt. Die vorläufige Verwalterin übte ihr Amt vom 03.03.2023 bis zum 17.05.2023 aus, während die endgültige Verwalterin seit dem 17.05.2023 tätig ist. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet. Laut der Schlussrechnung steht ein Massebestand in Höhe von 8.389,59 € zur Verfügung. Gegenüber Gläubigerforderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 203.027,77 € wird keine Quote gezahlt. Bisher unbekannte Massegläubiger wurden aufgefordert, sich innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung zu melden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13509 eingetragenen ViralEvent GmbH, Pappelallee 14, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denis Wagner, Kopernikusweg 1, 59557 Lippstad…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13509 eingetragenen ViralEvent GmbH, Pappelallee 14, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denis Wagner, Kopernikusweg 1, 59557 Lippstadt
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 56/23
Amtsgericht Paderborn, 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13509 eingetragenen ViralEvent GmbH, Pappelallee 14, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denis Wagner, Kopernikusweg 1, 59557 Lippstad…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13509 eingetragenen ViralEvent GmbH, Pappelallee 14, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denis Wagner, Kopernikusweg 1, 59557 Lippstadt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) AHS Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 34, 50672 Köln
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 17.05.2023 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 12.618,26 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt xxx € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beläuft sich unter Berücksichtigung von 11 Gläubigern ebenfalls auf xxx €.
Eine Vergleichsberechnung erübrigt sich damit. Maßgeblich für die Festsetzung der Vergütung ist der ermittelte Betrag i.H.v. xxx €.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.08.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Paderborn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 eingesehen werden.
2 IN 56/23
Amtsgericht Paderborn, 06.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13509 eingetragenen ViralEvent GmbH, Pappelallee 14, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denis Wagner, Kopernikusweg 1, 59557 Lippstad…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13509 eingetragenen ViralEvent GmbH, Pappelallee 14, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denis Wagner, Kopernikusweg 1, 59557 Lippstadt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) AHS Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 34, 50672 Köln
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 56/23
Amtsgericht Paderborn, 06.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13509 eingetragenen ViralEvent GmbH, Pappelallee 14, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denis Wagner, Kopernikusweg 1, 59557 Lippstad…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13509 eingetragenen ViralEvent GmbH, Pappelallee 14, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denis Wagner, Kopernikusweg 1, 59557 Lippstadt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) AHS Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 34, 50672 Köln
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Gründe:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 03.03.2023 bis zum 17.05.2023 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich die vorläufige Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 9.698,62 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx €. Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt xxx €. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.08.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Paderborn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 eingesehen werden.
2 IN 56/23
Amtsgericht Paderborn, 06.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13509 eingetragenen ViralEvent GmbH, Pappelallee 14, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denis Wagner, Kopernikusweg 1, 59557 Lippstad…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13509 eingetragenen ViralEvent GmbH, Pappelallee 14, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denis Wagner, Kopernikusweg 1, 59557 Lippstadt
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
.
Es steht laut Schlussrechnung ein Bestand in Höhe von € 8.389,59 zur Verfügung. Dieser Bestand vermindert sich noch um die festzusetzende Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierende Gerichtskosten. Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von € 203.027,77 wird keine Quote gezahlt werden.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung bei der Insolvenzverwalterin zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190,191 InsO.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
2 IN 56/23
Amtsgericht Paderborn, 18.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.