Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vista GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Am Exerzierplatz 9, 68167 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 718812
EUID
DEB8535.HRB718812
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 1413/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Oberle
Adresse
Otto-Beck-Strasse 11, 68165 Mannheim
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
02.04.2026
Einwendungsfrist Schlusstermin
31.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung und Instandhaltung von Arbeitsplätzen. Im Einzelnen sind dies: Planung, Bauleitung, Umzugsmanagement, Bestandserfassung und -verwaltung, Logistik, Transport und Montage von Einrichtungen jedweder Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vista GmbH in Mannheim ist eröffnet. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Andreas Retsch vertreten. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 16.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, der Forderungsanmeldung bis zum 02.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vista GmbH in Mannheim ist eröffnet. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte PLUP Pabst Lorenz + Partner bzw. PLUP als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Oberle hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Zurückbleiben h…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vista GmbH in Mannheim ist eröffnet. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte PLUP Pabst Lorenz + Partner bzw. PLUP als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Oberle hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um 20 % aufgrund des unkomplizierten Verfahrensverlaufs gerechtfertigt war. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; die Widerspruchsfrist endet am 02.04.2026. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Schlussverteilung sind für den Schriftweg bestimmt, wobei Einwendungen bis zum 31.08.2026 möglich sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Text:
4 IN 1413/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vista GmbH, Am Exerzierplatz 9, 68167 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Retsch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 718812
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUP Pabst Lorenz + Partner Facha…
Text:
4 IN 1413/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vista GmbH, Am Exerzierplatz 9, 68167 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Retsch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 718812
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUP Pabst Lorenz + Partner Fachanwälte, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim, Gz.: 379/23 Q06/BrD36/28-23
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1. Die Prüfung der bis 16.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.04.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1413/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vista GmbH, Am Exerzierplatz 9, 68167 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Retsch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 718812
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUP, Hans-Thoma-Straße 2, 68163 Mannhe…
4 IN 1413/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vista GmbH, Am Exerzierplatz 9, 68167 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Retsch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 718812
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUP, Hans-Thoma-Straße 2, 68163 Mannheim, Gz.: 379/23 Q06/BrD36/28-23
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Oberle, Otto-Beck-Strasse 11, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 10.730,94 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -20 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 29.06.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 10, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -20 % gerechtfertigt, da es sich in der Gesamtbetrachtung um ein unkompliziertes Verfahren handelt.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1413/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vista GmbH, Am Exerzierplatz 9, 68167 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Retsch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 718812
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUP, Hans-Thoma-Straße 2, 68163 Mannhe…
4 IN 1413/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vista GmbH, Am Exerzierplatz 9, 68167 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Retsch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 718812
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUP, Hans-Thoma-Straße 2, 68163 Mannheim, Gz.: 379/23 Q06/BrD36/28-23
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 31.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 06.07.2026
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