Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VITA1 medical GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kupferstraße 1, 65428 Rüsselsheim
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 101015
EUID
DEM1103.HRB101015
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 259/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Kanzlei
Brandhoff Obermüller Partner
Adresse
Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main
Telefon
069/348 79 20-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von medizinischer Schutzausrüstung und weiterem Bedarf sowie die Eigenproduktion von persönlicher Schutzausrüstung, filtrierenden Masken (FFP2), Arbeits- und Berufskleidung, Desinfektionsmittel und -tüchern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VITA1 medical GmbH ist am 02.04.2024 durch das Amtsgericht Darmstadt gemäß § 270b Abs. 1 InsO ein vorläufiger Sachwalter bestellt worden. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 259/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VITA1 medical GmbH, Kupferstraße 1, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 101015), vertr. d.: Artur Lemm, (Geschäftsführer), ist am 02.04.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt D…
9 IN 259/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VITA1 medical GmbH, Kupferstraße 1, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 101015), vertr. d.: Artur Lemm, (Geschäftsführer), ist am 02.04.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o Brandhoff Obermüller Partner, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/348 79 20-0, Fax: 069/348 79 20-99.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 02.04.2024
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