Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
vivo Buch UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Benzstraße 2, 71272 Renningen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 749828
EUID
DEB8534.HRB749828
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
6 IN 119/23
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
05.06.2024
Beschluss Festsetzung Vergütung
28.06.2024
Bekanntmachung Fristen
20.09.2024
Forderungsanmeldefrist Ende
07.10.2024
Widerspruchsfrist Forderungen 2024 Ende
14.10.2024
Bekanntmachung Fristen
24.10.2025
Forderungsanmeldefrist Ende
17.11.2025
Widerspruchsfrist Forderungen 2025 Ende
24.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen, Tonträgern, Datenträgern, Papier- und Spielwaren
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der vivo Buch UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Renningen ist der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Haffa bestellt. Die Vergütung und Auslagen des Verwalters für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren sind gemäß § 63 Abs. 3 InsO festgesetzt worden. Die Prüfung der bis zum 17.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 24.111.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzulegen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der vivo Buch UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Ludwigsburg anhängig. Zunächst wurde die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren festgesetzt. Die Berechnungsmasse belief sich au…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der vivo Buch UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Ludwigsburg anhängig. Zunächst wurde die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren festgesetzt. Die Berechnungsmasse belief sich auf 26.293,23 EUR. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Forderungsanmeldungen für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen ermöglicht. Für bis zum 07.10.2024 angemeldete Forderungen endete die Widerspruchsfrist am 14.10.2024. Später wurde eine weitere Frist für bis zum 17.11.2025 angemeldete Forderungen bekanntgegeben, wobei der Widerspruch bis zum 24.11.2025 eingelegt werden konnte. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 119/23
________________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
vivo Buch UG (haftungsbeschränkt), Benzstraße 2, 71272 Renningen, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Halfar
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 7…
6 IN 119/23
________________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
vivo Buch UG (haftungsbeschränkt), Benzstraße 2, 71272 Renningen, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Halfar
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749828
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRP Fuß Rosenberger & Partner, Am Planetarium 8, 07743 Jena,
Gz.: 000027-23/R/R
________________________________________________________________________
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 26.293,23 EUR zugrunde. Es werden weder Zuschläge noch Abschläge auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 15 % der Regelvergütung.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 05.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 119/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
vivo Buch UG (haftungsbeschränkt), Benzstraße 2, 71272 Renningen,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 749828
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRP Fuß Rosenberger & Partner, Am Pl…
6 IN 119/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
vivo Buch UG (haftungsbeschränkt), Benzstraße 2, 71272 Renningen,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 749828
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRP Fuß Rosenberger & Partner, Am Planetarium 8, 07743 Jena,
Gz.: 000027-23/R/R
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart, für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren werden gemäß § 63 Abs. 3 InsO wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 03.06.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 26.293,23 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 28.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 119/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
vivo Buch UG (haftungsbeschränkt), Benzstraße 2, 71272 Renningen,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 749828
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRP Fuß Rosenberger & Partner, Am Pl…
6 IN 119/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
vivo Buch UG (haftungsbeschränkt), Benzstraße 2, 71272 Renningen,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 749828
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRP Fuß Rosenberger & Partner, Am Planetarium 8, 07743 Jena,
Gz.: 000027-23/R/R
|
1. Die Prüfung der bis 17.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 24.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 119/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
vivo Buch UG (haftungsbeschränkt), Benzstraße 2, 71272 Renningen,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 749828
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRP Fuß Rosenberger & Partner, Am Pl…
6 IN 119/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
vivo Buch UG (haftungsbeschränkt), Benzstraße 2, 71272 Renningen,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 749828
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRP Fuß Rosenberger & Partner, Am Planetarium 8, 07743 Jena,
Gz.: 000027-23/R/R
|
1. Die Prüfung der bis 07.10.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 20.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.