Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VIZAVY GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Frankfurter Staße 1 A, 61231 Bad Nauheim
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 10087
EUID
DEM1405.HRB10087
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 121/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.02.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Erstellung, Pflege und Betrieb von Software-/Hardwarelösungen und deren Vertrieb sowie Projektmanagement, Prozessberatung, Schulung und Consulting.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIZAVY GmbH ist ein Prüfungstermin zum 02.02.2024 erfolgt. Ein entsprechender Vermerk wurde dahingehend berichtigt, dass die Forderungen der Abteilung I in der Spanne Nr. 0/1-70 geprüft werden. Die Forderungsanmeldungen 0/30 und 0/31 wurden ebenfalls zum Termin am 02.02.2024 geprüft, jedoch hinsichtlich der Rechtsgründe nach § 302 InsO als unzulässig zurückgewiesen. Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt vor. Zudem ist ein Beschluss zur Stellungnahmefrist bezüglich eines Vergütungsantrags des vorläufigen Insolvenzverwalters ergangen, wobei Gläubigern eine Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung eingeräumt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 121/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIZAVY GmbH, Frankfurter Straße 1a, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10087), vertr. d.: 1. Oliver Kuklok, Lessingweg 5, 61194 Niddatal, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Matthias Gsuck, Am Bergfeld 107, 21335 Lüneburg, (Geschäftsführer), vertr.…
60 IN 121/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIZAVY GmbH, Frankfurter Straße 1a, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10087), vertr. d.: 1. Oliver Kuklok, Lessingweg 5, 61194 Niddatal, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Matthias Gsuck, Am Bergfeld 107, 21335 Lüneburg, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Uwe Hartenfeller, Hauptstraße 16, 35519 Rockenberg, (Geschäftsführer), wird der Vermerk vom 06.02.2024 zum Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren (Prüfungsstichtag: 02.02.2024), Bl. 284 d. A., wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es anstelle "werden die angemeldeten Forderungen Abteilung I Nr. 0/1-29,32-70 ihrem Betrag und Rang nach geprüft." richtig heißen muss: "Es werden die angemeldeten Forderungen Abteilung I Nr. 0/1-70 ihrem Betrag und Rang nach geprüft."
G r ü n d e:
Die Forderungsanmeldungen 0/30 und 0/31 wurden ebenfalls zum Prüfungstermin 02.02.2024 geprüft und das Prüfungsergebnis mit Datum 06.02.2024 in die jeweiligen Tabellenblätter eingetragen. Mit Beschluss vom 07.02.2024 wurden die Forderungsanmeldungen 0/30 und 0/31 lediglich in Bezug auf die nach § 302 InsO angemeldeten Rechtsgründe als unzulässig zurückgewiesen und in der Folge lediglich insoweit nicht in die Tabelle aufgenommen. Das Protokoll war daher dahingehend zu berichtigen, dass auch diese beiden Anmeldungen geprüft wurden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 27.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 121/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIZAVY GmbH, Frankfurter Straße 1a, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10087), vertr. d.: 1. Oliver Kuklok, Lessingweg 5, 61194 Niddatal, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Matthias Gsuck, Am Bergfeld 107, 21335 Lüneburg, (Geschäftsführer), vertr.…
60 IN 121/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIZAVY GmbH, Frankfurter Straße 1a, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10087), vertr. d.: 1. Oliver Kuklok, Lessingweg 5, 61194 Niddatal, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Matthias Gsuck, Am Bergfeld 107, 21335 Lüneburg, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Uwe Hartenfeller, Hauptstraße 16, 35519 Rockenberg, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters vor.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 121/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIZAVY GmbH, Frankfurter Straße 1a, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10087), vertr. d.: 1. Oliver Kuklok, Lessingweg 5, 61194 Niddatal, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Matthias Gsuck, Am Bergfeld 107, 21335 Lüneburg, (Geschäftsführer), vertr.…
60 IN 121/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIZAVY GmbH, Frankfurter Straße 1a, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10087), vertr. d.: 1. Oliver Kuklok, Lessingweg 5, 61194 Niddatal, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Matthias Gsuck, Am Bergfeld 107, 21335 Lüneburg, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Uwe Hartenfeller, Hauptstraße 16, 35519 Rockenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 06.11.2025
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