Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VL Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Wasserweg 34, 60594 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 119352
EUID
DEM1201.HRB119352
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 92/23 V-17-9
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
01.09.2025
Widerspruchsfrist
15.09.2025
Einspruchsfrist
16.03.2026
Aufhebung
13.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist Trockenbau, Malerei- und Fassaden- und Fliesenarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VL Bau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Verwertung der Insolvenzmasse beendet und die Zustimmung zur Schlussverteilung erhalten. Der verfügbare Massebestand beträgt 33.681,65 EUR. Festgestellte Insolvenzforderungen belaufen sich auf 126.242,95 EUR. Das Schlussverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Das Verfahren ist aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist. Vor der Aufhebung wurden noch nachträglich angemeldete Forderungen geprüft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VL Bau GmbH, vertr.d.d. alleinigen GF Toni Vlasic , Wasserweg 34, 60594 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 33.681,65. Zu berücksichtigen sind neben den Kosten des Verfahrens sowie den gegebenenfalls laufenden Mass…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VL Bau GmbH, vertr.d.d. alleinigen GF Toni Vlasic , Wasserweg 34, 60594 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 33.681,65. Zu berücksichtigen sind neben den Kosten des Verfahrens sowie den gegebenenfalls laufenden Masseverbindlichkeiten die festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von € 126.242,95 sowie für den Ausfall festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von € 0,00. Die Gläubiger bestrittener und für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Az. 810 IN 92/23 V-17-9, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
AG FFM 02.02.26
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 92/23 V-17-9 In dem Insolvenzverfahren VL Bau GmbH, Wasserweg 34, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119352),
vertreten durch:
Toni Vlasic, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer…
810 IN 92/23 V-17-9 In dem Insolvenzverfahren VL Bau GmbH, Wasserweg 34, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119352),
vertreten durch:
Toni Vlasic, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 92/23 V-17-9 In dem Insolvenzverfahren VL Bau GmbH, Wasserweg 34, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119352),
vertreten durch:
Toni Vlasic, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmass…
810 IN 92/23 V-17-9 In dem Insolvenzverfahren VL Bau GmbH, Wasserweg 34, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119352),
vertreten durch:
Toni Vlasic, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 16.03.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
14.01.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 92/23 V-17-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
VL Bau GmbH, Wasserweg 34, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119352),
vertreten durch:
Toni Vlasic, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festg…
Amtsgericht Frankfurt am Main
14.01.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 92/23 V-17-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
VL Bau GmbH, Wasserweg 34, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119352),
vertreten durch:
Toni Vlasic, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Umsatzsteuer EUR
Summe EUR
Der über die erfolgte Festsetzung hinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 37.358,81 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
AG FFM 14.01.26
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 92/23 V-17-9 Das Insolvenzverfahren VL Bau GmbH, Wasserweg 34, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119352),
vertreten durch:
Toni Vlasic, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung…
810 IN 92/23 V-17-9 Das Insolvenzverfahren VL Bau GmbH, Wasserweg 34, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119352),
vertreten durch:
Toni Vlasic, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 92/23 V-17-9 In dem Insolvenzverfahren VL Bau GmbH, Wasserweg 34, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119352),
vertreten durch:
Toni Vlasic, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 01.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftli…
810 IN 92/23 V-17-9 In dem Insolvenzverfahren VL Bau GmbH, Wasserweg 34, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119352),
vertreten durch:
Toni Vlasic, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 01.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.06.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.