Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mike Vogel ist anhängig. Der bisherige Insolvenzverwalter Andreas Korrell ist auf seinen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz bestellt worden. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Götz sowie die Vergütung des ehemaligen Verwalters Korrell sind festgesetzt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 23.953,74 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 391.002,72 EUR angemeldet. Die Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren ist auf den 11.07.2024 bestimmt worden. Beteiligte können bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 19/18: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mike Vogel, geb. am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenstraße 2, 28755 Bremen, Zweigniederlassung: Restaurant und Cafe …
526 IN 19/18: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mike Vogel, geb. am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenstraße 2, 28755 Bremen, Zweigniederlassung: Restaurant und Cafe "Neue Heimat", Konsul-Schmidt-Straße 8 M, 28217 Bremen (AG Bremen, HRA 22849 HB), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige und das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 05.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen
15.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 19/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Mike Vogel, geboren am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenst…
Amtsgericht Bremen
15.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 19/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Mike Vogel, geboren am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenstraße 2, 28755 Bremen, Zweigniederlassung: Restaurant und Cafe "Neue Heimat", Konsul-Schmidt-Straße 8 M, 28217 Bremen (AG Bremen, HRA 22849 HB),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Frank Friedeberg, Schlachte 21, 28195 Bremen,
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Adnreas Korrell, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 07.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 06.03.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 11.04.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 19/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Mike Vogel, geboren am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenst…
Amtsgericht Bremen 11.04.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 19/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Mike Vogel, geboren am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenstraße 2, 28755 Bremen, Zweigniederlassung: Restaurant und Cafe "Neue Heimat", Konsul-Schmidt-Straße 8 M, 28217 Bremen (AG Bremen, HRA 22849 HB),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Frank Friedeberg, Schlachte 21, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern der Schuldner die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 10.948,29. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € 4.379,32.
Hiervon erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 %, § 63 Abs. 3 InsO, mindestens jedoch € 1.000,00, §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV a. F.
In diesem Verfahren haben mehr als zehn Gläubiger Forderungen angemeldet, sodass sich die Mindestvergütung um 1.100,00 € erhöht, §§ 10, 2 Abs. 2 S. 2 InsVV a.F.
Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 50,00 % geltend gemacht, die in Höhe von 30,00 % für angemessen erachtet werden, und zwar für die Sanierungsbemühungen sowie den Mehraufwand im Zusammenhang mit Arbeitnehmerangelegenheiten.
Die Zahl der Arbeitnehmer rechtfertigt für sich genommen keinen Zuschlag für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben (BGH v. 12.09.2019- IX ZB 65/18). Es wurden in diesem Verfahren nach einigem Zeitaufwand 20 Arbeitnehmer ermittelt. Diese wurden durch den Schuldner unter Zustimmung des Insolvenzverwalters gekündigt und mit den Auszubildenden Aufhebungsverträge geschlossen. Auf Basis der Personalunterlagen wurden die Insolvenzgeld- und Arbeitsbescheinigungen vorbereitet und den Arbeitnehmern zugestellt. Die Bearbeitung hinsichtlich der Gewährung von Insolvenzgeld stellt keine erhebliche Erschwernis dar, sondern ist in einem Maß standardisiert, dass sie zu den Regelaufgaben des Verwalters zu zählen sind (LG Cottbus v. 24.01.2023- 7 T 147/20). Es kann daher nur ein Zuschlag in Höhe von 10,00 % gewährt werden.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 19/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mike Vogel, geb. am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenstraße 2, 28755 Bremen, Zweigniederlassung: Restaurant und Cafe "Neue Heimat", Konsul-Schmidt-Straße 8 M, …
526 IN 19/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mike Vogel, geb. am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenstraße 2, 28755 Bremen, Zweigniederlassung: Restaurant und Cafe "Neue Heimat", Konsul-Schmidt-Straße 8 M, 28217 Bremen (AG Bremen, HRA 22849 HB), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 13.05.2024. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 11.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 02.05.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 19/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Mike Vogel, geboren am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenst…
Amtsgericht Bremen 02.05.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 19/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Mike Vogel, geboren am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenstraße 2, 28755 Bremen, Zweigniederlassung: Restaurant und Cafe "Neue Heimat", Konsul-Schmidt-Straße 8 M, 28217 Bremen (AG Bremen, HRA 22849 HB),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Frank Friedeberg, Schlachte 21, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Korrell festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 33.043,40 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 10,00 % gekürzt, und zwar für die vorzeitige Beendigung der Insolvenzverwaltertätigkeit.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 19/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mike Vogel, geb. am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenstraße 2, 28755 Bremen, Zweigniederlassung: Restaurant und Cafe "Neue Heimat", Konsul-Schmidt-Straße 8 M, …
526 IN 19/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mike Vogel, geb. am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenstraße 2, 28755 Bremen, Zweigniederlassung: Restaurant und Cafe "Neue Heimat", Konsul-Schmidt-Straße 8 M, 28217 Bremen (AG Bremen, HRA 22849 HB), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 23.953,74 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 391.002,72 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 19/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mike Vogel, geb. am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenstraße 2, 28755 Bremen, Zweigniederlassung: Restaurant und Cafe "Neue Heimat", Konsul-Schmidt-Straße 8 M, …
526 IN 19/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mike Vogel, geb. am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenstraße 2, 28755 Bremen, Zweigniederlassung: Restaurant und Cafe "Neue Heimat", Konsul-Schmidt-Straße 8 M, 28217 Bremen (AG Bremen, HRA 22849 HB), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 11.07.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis, den Antrag des Schuldners auf vorzeitige Restschuldbefreiung sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und der Schuldner können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
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526 IN 19/18: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mike Vogel, geb. am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenstraße 2, 28755 Bremen, Zweigniederlassung: Restaurant und Cafe …
526 IN 19/18: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mike Vogel, geb. am 08.05.1970, Grasberger Weg 15, 28790 Schwanewede, Inh.d. Restaurant und Cafe "Zur gläsernen Werft" Inhaber Mike Vogel e.K., Schulkenstraße 2, 28755 Bremen, Zweigniederlassung: Restaurant und Cafe "Neue Heimat", Konsul-Schmidt-Straße 8 M, 28217 Bremen (AG Bremen, HRA 22849 HB), ist von dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Götz ein Antrag auf ergänzende Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 09.10.2024
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