Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Volker Rasehorn GmbH & Co.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 91524
EUID
DEK1101.HRA91524
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 99/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
08.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Volker Rasehorn GmbH & Co. ist anhängig. Das Amtsgericht Hamburg hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 08.05.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen, falls dieser die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestreitet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, erhalten keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung die Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 99/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91524 eingetragenen Volker Rasehorn GmbH & Co., Tempowerkring 3, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregiste…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 99/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91524 eingetragenen Volker Rasehorn GmbH & Co., Tempowerkring 3, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121686 eingetragene C.A.St. Beteiligungsgesellschaft mbH, Tempowerkring 3, 21079 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Horst-Christian Stoll
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B428 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67h IN 99/19
Amtsgericht Hamburg, 10.04.2026
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