Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Volkmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Stresemannstraße 26, 40210 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 104207
EUID
DER1101.HRB104207
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 93/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Britta Hoff
Adresse
Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf
Telefon
0211/9367180
Termine & Fristen
Eröffnung
30.06.2025 , 09:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.08.2025
Berichtstermin
26.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Coaching, Beratung und die Fort- und Weiterbildung für Erwachsene, auch im Bereich der Arbeitsförderung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 30.06.2025 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Volkmann GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin. Zugleich wurden die Verfahren 504 IN 93/25 und 504 IN 52/25 verbunden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Britta Hoff ernannt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.08.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 26.08.2025. Die Unterlagen liegen ab dem 12.08.2025 zur Einsicht aus. Am 31.07.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 93/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104207 eingetragenen Volkmann GmbH, Stresemannstraße 26, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kira Volkmann,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 93/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104207 eingetragenen Volkmann GmbH, Stresemannstraße 26, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kira Volkmann,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.06.2025, um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 504 IN 93/25 und 504 IN 52/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Britta Hoff, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf, Telefon: 0211/9367180, Fax: 021193671899.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 12.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
504 IN 93/25
Düsseldorf, 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 93/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104207 eingetragenen Volkmann GmbH, Stresemannstraße 26, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kira Volkmann,
ist am 31.07.2025 be…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 93/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104207 eingetragenen Volkmann GmbH, Stresemannstraße 26, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kira Volkmann,
ist am 31.07.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
504 IN 93/25
Amtsgericht Düsseldorf, 04.08.2025
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