Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Volle Frisör GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 2344
EUID
DER2713.HRB2344
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 106/12
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Michels
Adresse
Piusallee 8, 48147 Münster
Termine & Fristen
Vergütungsbeschluss
20.02.2024
Beschlussdatierung
22.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Volle Frisör GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 2344, ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Michels. Im Rahmen des Verfahrens wird das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung festgesetzt. Der festgesetzte Endbetrag ist unter Anrechnung eines bereits mit Vergütungsbeschluss vom 20.02.2024 festgesetzten Betrags zu berechnen. Der verbleibende Differenzbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zu, sofern die jeweiligen Voraussetzungen und Fristen eingehalten werden. Die Frist für die Einlegung der Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 106/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 2344 eingetragenen Volle Frisör GmbH, Handorfer Straße 32 a, 48157 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Edith Volle, Am Steintor 25, 48167 Münster
Ve…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 106/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 2344 eingetragenen Volle Frisör GmbH, Handorfer Straße 32 a, 48157 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Edith Volle, Am Steintor 25, 48167 Münster
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Barbara Teerling, Neubrückenstr. 35 - 37, 48143 Münster
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster
wird das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung wie folgt festgesetzt:
Vergütung x EUR
Auslagen x EUR
Zwischensumme xEUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xEUR
Endbetrag x EUR
Auf den festgesetzten Endbetrag ist der bereits mit Vergütungsbeschluss vom 20.02.2024 festgesetzte und der Masse entnommene Betrag in Höhe von x EUR anzurechnen. Der danach noch verbleinde Differenzbetrag in Höhe von x EUR kann der Insolvenzmasse ebenfalls entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster oder dem Landgericht Münster, Am Stadtgraben 10, 48143 Münster, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster oder dem Landgericht Münster eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B eingesehen werden.
77 IN 106/12
Amtsgericht Münster, 22.05.2026
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