Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vollkornbäckerei Doppelkorn GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Limmerstr. 58, 30451 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 1533
EUID
DEP2305.HRB1533
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
904 IN 481/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Immo Hamer
Rolle
Prozesspfleger
Adresse
Schiffgraben 20, 30159 Hannover
Termine & Fristen
Aufhebung
07.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung und der Vertrieb von Vollkornbackwaren und der Einzelhandel und Großhandel mit Lebensmitteln. Beteiligung an anderen derartigen Unternehmen. Ferner: das Betreiben einer Schankwirtschaft und die Beteiligung an anderen derartigen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vollkornbäckerei Doppelkorn GmbH ist am 07.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die Notfrist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 481/17 - 1 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vollkornbäckerei Doppelkorn GmbH, Limmerstraße 58, 30451 Hannover (AG Hannover, HRB 1533), vertr. d.: Immo Hamer von Valtier, Schiffgraben 20, 30159 Hannover, (Prozesspfleger), ist am 07.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilun…
904 IN 481/17 - 1 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vollkornbäckerei Doppelkorn GmbH, Limmerstraße 58, 30451 Hannover (AG Hannover, HRB 1533), vertr. d.: Immo Hamer von Valtier, Schiffgraben 20, 30159 Hannover, (Prozesspfleger), ist am 07.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.05.2026
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