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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Am 18.09.2025 hat das Amtsgericht Bielefeld im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vollmer Kunststofftechnik GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Rechtsanwältin Dr. Birte Meister ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zudem ist den Drittschuldnern die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen und Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt.
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