Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
von den Steinen und Polick GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 16982
EUID
DER1608.HRA16982
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 541/13
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der von den Steinen und Polick GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Wuppertal hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 28.10.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag des Verwalters, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zu weiteren Punkten Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.137.045,32 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 427.632,94 EUR zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Der Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht dem besonderen Prüfungstermin gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei dem Insolvenzgericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 541/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 16982 eingetragenen von den Steinen und Polick GmbH & Co. KG, Unterer Dorrenberg 15, 42105 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschaft…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 541/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 16982 eingetragenen von den Steinen und Polick GmbH & Co. KG, Unterer Dorrenberg 15, 42105 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 9477 eingetragene von den Steinen und Polick Verwaltungs GmbH, Unterer Dorrenberg 15, 42105 Wuppertal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Polick, OberkamperStr. 52, 42349 Wuppertal, Bernd Polick, Oberkamper Str. 52, 42349 Wuppertal und Frank von den Steinen, Ringstr. 65, 42349 Wuppertal
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Hopfgarten & Kollegen, Ohligsmühle 11, 42103 Wuppertal
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
28.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters und den geltend gemachten Erhöhungstatbeständen (Aus-/Absonderungsrechte/Betriebsfortführung/ M&A-Prozess in Eigenregie/Tätigkeiten, die nicht zur Erhöhung der Berechnungsgrundlage geführt haben/Arbeitsverhältnisse/ Dienstleistungsverhältnisse,Taxierung des beweglichen Anlagevermögens/ Informationen an Gläubiger, Gläubigerausschuss/ Buchhaltung und Businessplan, weiter Dienstleister/Betriebsstätten)
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 541/13
Amtsgericht Wuppertal, 02.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 541/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 16982 eingetragenen von den Steinen und Polick GmbH & Co. KG, Unterer Dorrenberg 15, 42105 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschaft…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 541/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 16982 eingetragenen von den Steinen und Polick GmbH & Co. KG, Unterer Dorrenberg 15, 42105 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 9477 eingetragene von den Steinen und Polick Verwaltungs GmbH, Unterer Dorrenberg 15, 42105 Wuppertal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Polick, OberkamperStr. 52, 42349 Wuppertal, Bernd Polick, Oberkamper Str. 52, 42349 Wuppertal und Frank von den Steinen, Ringstr. 65, 42349 Wuppertal
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.137.045,32 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 427.632,94 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
145 IN 541/13
Amtsgericht Wuppertal, 03.09.2026
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