Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 4187
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Insolvenzprofil
Voß, Stefan Boris
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wallhausen Straße 1, 57072 Siegen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRA 4187
EUID
DER2909.HRA4187
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 87/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller
Adresse
Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf
Termine & Fristen
Aufhebung
16.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Boris Voß, Inhaber der Firma Berghotel Johanneshöhe Boris Voß e. K., ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Hinsichtlich einer etwaigen Zahlung der Versicherung SIGNAL IDUNA im Rahmen eines Zugewinnausgleichsverfahrens sowie des auf dem Insolvenzsonderkonto vorhandenen Massebestands in Höhe von 186,96 EUR wird die Nachtragsverteilung angeordnet. Gegen die Aufhebung des Verfahrens steht jedem, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu. Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 87/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Boris Voß, Jung-Stilling-Straße 11, 57076 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 4187 eingetragenen Firma Berghotel Johanneshöhe Boris Voß e. K.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmül…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 87/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Boris Voß, Jung-Stilling-Straße 11, 57076 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 4187 eingetragenen Firma Berghotel Johanneshöhe Boris Voß e. K.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller, Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich einer etwaigen Zahlung der Versicherung SIGNAL IDUNA (Nr. 79.955.754/4-2), im Rahmen eines Zugewinnausgleichsverfahrens sowie des auf dem Insolvenzsonderkonto vorhandenen Massebestands in Höhe von 186,96 EUR, wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Siegen schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 87/17
Amtsgericht Siegen, 16.04.2026
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