Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Braasstraße 20, 31737 Rinteln
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRA 200647
EUID
DEP2106.HRA200647
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 102/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Torsten Gutmann
Adresse
Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover
Telefon
0511-543815-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.10.2025 , 15:10 Uhr
Beschluss Einzelermächtigung
24.11.2025
Beschluss Aufhebung mündliches Verfahren
05.05.2026
Festsetzung Vergütung und Auslagen
29.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Bückeburg bearbeitet. Am 23.10.2025 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Torsten Gutmann auch die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt wurde. Im weiteren Verlauf wird über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entschieden. Die Anordnung des mündlichen Verfahrens ist aufgehoben worden. Den Beteiligten wird Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegeben. Zudem sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsmasse beträgt 547.499,00 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 102/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG, Braasstraße 20, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 200647), vertr. d.: 1. V.W.S. Beteiligungs GmbH, Braasstraße 20, 31737 Rinteln, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Vogel, Waldstraße 13, 32…
47 IN 102/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG, Braasstraße 20, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 200647), vertr. d.: 1. V.W.S. Beteiligungs GmbH, Braasstraße 20, 31737 Rinteln, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Vogel, Waldstraße 13, 32689 Kalletal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 102/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG, Braasstraße 20, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 200647), vertr. d.: 1. V.W.S. Beteiligungs GmbH, Braasstraße 20, 31737 Rinteln, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Vogel, Waldstraße 13, 32…
47 IN 102/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG, Braasstraße 20, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 200647), vertr. d.: 1. V.W.S. Beteiligungs GmbH, Braasstraße 20, 31737 Rinteln, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Vogel, Waldstraße 13, 32689 Kalletal, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 85 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.04.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 547.499,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Das Unternehmen wurde während der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgeführt. Aufgrund der erheblichen Mehraufwände des vorläufigen Insolvenzverwalters während der Unternehmensfortführung ist der beantragte Zuschlag auf die Vergütung gerechtfertigt. Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf den Vergütungsfestsetzungsantrag verwiesen. Gründe für die Vornahme eines Abschlages sind nicht ersichtlich.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 29.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 102/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG, Braasstraße 20, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 200647), vertr. d.: 1. V.W.S. Beteiligungs GmbH, Braasstraße 20, 31737 Rinteln, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Vogel, (Geschäfts…
47 IN 102/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG, Braasstraße 20, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 200647), vertr. d.: 1. V.W.S. Beteiligungs GmbH, Braasstraße 20, 31737 Rinteln, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Vogel, (Geschäftsführer), ist am 23.10.2025 um 15:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-543815-0, Fax: 0511-543815-96, E-Mail: hannover@pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 23.10.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 102/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG, Braasstraße 20, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 200647), vertr. d.: 1. V.W.S. Beteiligungs GmbH, Braasstraße 20, 31737 Rinteln, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Vogel, (Geschäfts…
47 IN 102/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG, Braasstraße 20, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 200647), vertr. d.: 1. V.W.S. Beteiligungs GmbH, Braasstraße 20, 31737 Rinteln, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Vogel, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 23.10.2025 um 15:10 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 24.11.2025
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