Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
W. Bockstiegel UG (haftungsbeschränkt) & Co. Reederei KG MS "Atlantic Cruiser"
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co.
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 100468
EUID
DEP3101.HRA100468
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 101/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jennifer Metzler
Adresse
Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen
Telefon
0421/330610
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.06.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel UG (haftungsbeschränkt) & Co. Reederei KG MS "Atlantic Cruiser" ist am 19.06.2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennifer Metzler bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Aurich vorgehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 101/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel UG (haftungsbeschränkt) & Co. Reederei KG MS "Atlantic Cruiser", Steinweg 3A, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 100468), vertreten durch die Komplementärin Bockstiegel Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) MS "Atlantic Cruiser", ebenda, diese v…
9 IN 101/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel UG (haftungsbeschränkt) & Co. Reederei KG MS "Atlantic Cruiser", Steinweg 3A, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 100468), vertreten durch die Komplementärin Bockstiegel Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) MS "Atlantic Cruiser", ebenda, diese vertreten durch ihren Liquidator Werner Bockstiegel, ebenda, ist am 19.06.2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330610, Fax: 0421/3306110, E-Mail: info@kuhmann.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 19.06.2025
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