Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
W & E Werzner und Eckel Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Saigerhüttenstraße 2, 09526 Olbernhau
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 32259
EUID
DEU1206.HRB32259
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
408 IN 546/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henry Girbig
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz
Telefon
0371 382260
Termine & Fristen
Eröffnung
18.09.2025 , 13:04 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.11.2025
Widerspruchsfrist
18.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter der W & E Werzner und Eckel Maschinenbau GmbH & Co. KG, Sitz Olbernhau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W & E Werzner und Eckel Verwaltungs GmbH ist am 18.09.2025 um 13:04 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 06.11.2025 anzumelden. Auf den Berichtstermin ist verzichtet worden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 18.12.2025 einzureichen. Im weiteren Verfahrensverlauf ist Rechtsanwalt Henry Girbig als Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden, um bestimmte in der Insolvenztabelle angemeldete Forderungen (Blatt lfd. Nr.: 4 bis 30) zu prüfen und das Prüfungsergebnis im entsprechenden Prüfungstermin feststellen zu lassen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 546/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W & E Werzner und Eckel Verwaltungs GmbH, Saigerhüttenstraße 2, 09526 Olbernhau, Amtsgericht Chemnitz, HRB 32259
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Eckel
ergeht am 18.09.2025 nachfolgende Entsc…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 546/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W & E Werzner und Eckel Verwaltungs GmbH, Saigerhüttenstraße 2, 09526 Olbernhau, Amtsgericht Chemnitz, HRB 32259
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Eckel
ergeht am 18.09.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter der W & E Werzner und Eckel Maschinenbau GmbH & Co. KG, Sitz Olbernhau) wird am 18.09.2025 um 13:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623
Email geschäftlich: freudenberg@tiefenbacher.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 06.11.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 18.12.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 546/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W & E Werzner und Eckel Verwaltungs GmbH, Saigerhüttenstraße 2, 09526 Olbernhau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32259
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Eckel
ergeht am 10.12.2025 nachfolgende Ents…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 546/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W & E Werzner und Eckel Verwaltungs GmbH, Saigerhüttenstraße 2, 09526 Olbernhau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32259
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Eckel
ergeht am 10.12.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Henry Girbig
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623
bestellt.
2. Der Sonderinsolvenzverwalter wird beauftragt:
Anstelle des Insolvenzverwalters die nachfolgend aufgeführten, zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zu prüfen und das Prüfungsergebnis im entsprechenden Prüfungstermin zur Tabelle feststellen zu lassen.
Tabelle Blatt lfd. Nr.: 4 bis 30
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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