Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
W & W Dienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Ranertstr. 5, 81249 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 139835
EUID
DED2601V.HRB139835
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 125/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol
Adresse
Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln
Telefon
0221 6695203 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.04.2026 , 11:38 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 10:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.08.2026
Berichtstermin
29.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheitsdienste, Sicherheitstechnik und sonstiger Serviceleistungen, soweit letztere nicht einer speziellen Erlaubnis nach der Gewerbeordnung bedürfen, sowie Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung der sdm Sicherheitsdienste München GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München als deren persönlich haftende Gesellschafterin. Gegenstand der sdm Sicherheitsdienste München GmbH & Co. KG ist Betrieb eines Unternehmens für Sicherheits- und Hausserviceleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 20.04.2026 um 11:38 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der W & W Dienstleistungen GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 139835, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn David Wagner vertreten. Als vorläufige Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol bestellt. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin über ihr Vermögen ist eingeschränkt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W & W Dienstleistungen GmbH ist am 20.04.2026 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol bestellt. Am 01.07.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung erö…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W & W Dienstleistungen GmbH ist am 20.04.2026 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol bestellt. Am 01.07.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde ebenfalls Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.08.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.09.2026. Die Unterlagen werden ab dem 08.09.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 125/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 139835 eingetragenen W & W Dienstleistungen GmbH, Ranertstr. 5, 81249 München, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Wagner, Ranertstr. 5, 81…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 125/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 139835 eingetragenen W & W Dienstleistungen GmbH, Ranertstr. 5, 81249 München, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Wagner, Ranertstr. 5, 81249 München
Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheitsdienste, Sicherheitstechnik und sonstiger Serviceleistungen,
ist am 20.04.2026, um 11:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 125/26
Amtsgericht Köln, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 125/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 139835 eingetragenen W & W Dienstleistungen GmbH, Ranertstr. 5, 81249 München, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Wagner, Ranertstr. 5, 81249 München
Geschäftszweig: Erbringu…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 125/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 139835 eingetragenen W & W Dienstleistungen GmbH, Ranertstr. 5, 81249 München, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Wagner, Ranertstr. 5, 81249 München
Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheitsdienste, Sicherheitstechnik und sonstiger Serviceleistungen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2026, um 10:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, Telefon: 0221 6695203 0, Fax: 0221 6695203 99.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.09.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 08.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70d IN 125/26
Amtsgericht Köln, 01.07.2026
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