Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 13683
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
'Wachsmann Elektrotechnik GmbH'
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 13683
EUID
DER1608.HRB13683
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 1036/12
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marco Kuhlmann
Adresse
Simonsstrasse 80, 42117 Wuppertal
Termine & Fristen
Aufhebung
06.05.2026 , 13:41 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 'Wachsmann Elektrotechnik GmbH' ist am 06.05.2026 um 13:41 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13683 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Michael Wachsmann. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marco Kuhlmann bestellt. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht dem Schuldner sowie jedem weiteren Betroffenen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal einzureichen und muss binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind. Die Einlegung kann auch elektronisch unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erfolgen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 1036/12
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13683 eingetragenen 'Wachsmann Elektrotechnik GmbH', Flurstr. 63, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Michael Wachsmann, Kirchstr. 23 c, 42781 Haan
Ins…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 1036/12
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13683 eingetragenen 'Wachsmann Elektrotechnik GmbH', Flurstr. 63, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Michael Wachsmann, Kirchstr. 23 c, 42781 Haan
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Simonsstrasse 80, 42117 Wuppertal
wird heute, am 06.05.2026, um 13:41 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 1036/12
Amtsgericht Wuppertal, 06.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.