Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 9224
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wachtmeister Naturparkhotel Raesfeld GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Pfarrer-Nonhoff-Straße 13, 46348 Raesfeld
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRA 9224
EUID
DER2707.HRA9224
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
88 IN 11/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke
Adresse
Gellerstraße 11, 46397 Bocholt
Telefon
02871/2354877
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.07.2025 , 12:51 Uhr
Eröffnung
01.10.2025 , 06:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.11.2025
Berichtstermin
02.12.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
02.12.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wachtmeister Naturparkhotel Raesfeld GmbH & Co. KG wurde am 01.10.2025 um 06:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 22.07.2025. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 02.12.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Münster angesetzt. In einer weiteren Bekanntmachung vom 09.10.2025 ist angezeigt worden, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 11/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9224 eingetragenen Wachtmeister Naturparkhotel Raesfeld GmbH & Co. KG, Pfarrer-Nonhoff-Straße 13, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haft…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 11/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9224 eingetragenen Wachtmeister Naturparkhotel Raesfeld GmbH & Co. KG, Pfarrer-Nonhoff-Straße 13, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19625 eingetragene Wachtmeister Verwaltungs GmbH, Pfarrer-Nonhoff-Straße 13, 46348 Raesfeld, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Wachtmeister, Weseler Straße 71, 46348 Raesfeld,
ist am 22.07.2025, um 12:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Gellerstraße 11, 46397 Bocholt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
88 IN 11/25
Amtsgericht Münster, 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 11/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9224 eingetragenen Wachtmeister Naturparkhotel Raesfeld GmbH & Co. KG, Pfarrer-Nonhoff-Straße 13, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesel…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 11/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9224 eingetragenen Wachtmeister Naturparkhotel Raesfeld GmbH & Co. KG, Pfarrer-Nonhoff-Straße 13, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19625 eingetragene Wachtmeister Verwaltungs GmbH, Pfarrer-Nonhoff-Straße 13, 46348 Raesfeld, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Wachtmeister, Weseler Straße 71, 46348 Raesfeld,
ist am 08.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
88 IN 11/25
Amtsgericht Münster, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 11/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9224 eingetragenen Wachtmeister Naturparkhotel Raesfeld GmbH & Co. KG, Pfarrer-Nonhoff-Straße 13, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handel…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 11/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9224 eingetragenen Wachtmeister Naturparkhotel Raesfeld GmbH & Co. KG, Pfarrer-Nonhoff-Straße 13, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19625 eingetragene Wachtmeister Verwaltungs GmbH, Pfarrer-Nonhoff-Straße 13, 46348 Raesfeld, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Wachtmeister, Weseler Straße 71, 46348 Raesfeld,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2025, um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Gellerstraße 11, 46397 Bocholt, Telefon: 02871/2354877, Fax: 028712354879.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 02.12.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
88 IN 11/25
Münster, 01.10.2025
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