Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wäller-Haus GmbH Planungsbüro & Baumanagement
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Am großen Garten 7a, 56462 Höhn
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 24869
EUID
DET2214V.HRB24869
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 21/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antrag auf Festsetzung Vergütung
01.03.2024
Bekanntmachung Beschluss
06.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und/oder die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung sowie Vertretung bei deren Gegenstand die Vermittlung und der Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen ist; ferner ist Gegenstand die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Der Gesellschaftszweck der Firma ist der Betrieb eines Architektur- und Planungsbüros, mit der Erbringung von Architekturleistungen, Planung und Realisierung von Bauten jeglicher Art, einschließlich Umbauten und Sanierungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wäller-Haus GmbH Planungsbüro & Baumanagement ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schriftsatz vom 01.03.2024 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Montabaur hat die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Als Berechnungsmasse wurden 137.553,15 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung wird als Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO in Höhe von 25 % festgesetzt. Die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Entscheidung wurde am 06.03.2024 bekannt gemacht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 21/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wäller-Haus GmbH Planungsbüro & Baumanagement, Am großen Garten 7a, 56462 Höhn (AG Montabaur, HRB 24869), vertr. d.: 1. Alexander Massold, GF d. Wäller-HausGmbH Planungsbüro&Baumanagement, Bergstraße 18, 56459 Kaden, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Ausl…
14 IN 21/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wäller-Haus GmbH Planungsbüro & Baumanagement, Am großen Garten 7a, 56462 Höhn (AG Montabaur, HRB 24869), vertr. d.: 1. Alexander Massold, GF d. Wäller-HausGmbH Planungsbüro&Baumanagement, Bergstraße 18, 56459 Kaden, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.03.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 137.553,15 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 06.03.2024
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