Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wärmetechnik Weserbergland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 215197
EUID
DEP2305.HRB215197
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 34/25 -2
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Wandel
Adresse
Süntelstr. 44c, 31848 Bad Münder am Deister
Telefon
05042 - 9377 -0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.04.2025
Eröffnung
01.06.2025
Forderungsanmeldefrist
28.07.2025
Prüfungstermin
18.08.2025
Besondere Gläubigerversammlung
21.08.2025 , 09:30 Uhr
Stichtag für geänderte Anmeldungen
09.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wärmetechnik Weserbergland GmbH ist am 01.06.2025 eröffnet worden. Zuvor war am 01.04.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Matthias Wandel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist derselbe Rechtsanwalt zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 28.07.2025. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 18.08.2025. Eine besondere Gläubigerversammlung findet am 21.08.2025 statt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Veräußerung der Betriebs- und Geschäftsausstattung, zu beschließen. Für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen ist ein weiterer Stichtag von 09.03.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 34/25 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wärmetechnik Weserbergland GmbH, Stüvestraße 42, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 215197), vertr. d.: 1. Claudia Adams, Im Dubben 21, 31789 Hameln, (Geschäftsführerin), 2. Reimund Orlob, Lohmannstraße 2a, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
D…
37 IN 34/25 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wärmetechnik Weserbergland GmbH, Stüvestraße 42, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 215197), vertr. d.: 1. Claudia Adams, Im Dubben 21, 31789 Hameln, (Geschäftsführerin), 2. Reimund Orlob, Lohmannstraße 2a, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 06.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 34/25 -2: Über das Vermögen der Wärmetechnik Weserbergland GmbH, Stüvestraße 42, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 215197), vertr. d.: 1. Claudia Adams, Im Dubben 21, 31789 Hameln, (Geschäftsführerin), 2. Reimund Orlob, Lohmannstraße 2a, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2025 um 05:31 Uhr das Insolvenzve…
37 IN 34/25 -2: Über das Vermögen der Wärmetechnik Weserbergland GmbH, Stüvestraße 42, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 215197), vertr. d.: 1. Claudia Adams, Im Dubben 21, 31789 Hameln, (Geschäftsführerin), 2. Reimund Orlob, Lohmannstraße 2a, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2025 um 05:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Matthias Wandel, Süntelstr. 44c, 31848 Bad Münder am Deister, Tel.: 05042 - 9377 -0, Fax: 05042 - 93 77 - 19, E-Mail: inso@wandel-dreyer.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.07.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.07.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.08.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 02.06.2025
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 34/25 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wärmetechnik Weserbergland GmbH, Stüvestraße 42, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 215197), vertr. d.: 1. Claudia Adams, Im Dubben 21, 31789 Hameln, (Geschäftsführerin), 2. Reimund Orlob, Lohmannstraße 2a, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
T…
37 IN 34/25 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wärmetechnik Weserbergland GmbH, Stüvestraße 42, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 215197), vertr. d.: 1. Claudia Adams, Im Dubben 21, 31789 Hameln, (Geschäftsführerin), 2. Reimund Orlob, Lohmannstraße 2a, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 21.08.2025, 09:30 Uhr, Saal 112, Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Veräußerung der Betriebs- und Geschäftsausstattung gem. Bewertungsliste der Firma Industrie Bewertung Schmidt vom 02.04.2025 entsprechend dem Kaufvertrag vom 01.06.2025
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 34/25 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wärmetechnik Weserbergland GmbH, Stüvestraße 42, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 215197), vertr. d.: 1. Claudia Adams, Im Dubben 21, 31789 Hameln, (Geschäftsführerin), 2. Reimund Orlob, Lohmannstraße 2a, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 01.04.…
37 IN 34/25 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wärmetechnik Weserbergland GmbH, Stüvestraße 42, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 215197), vertr. d.: 1. Claudia Adams, Im Dubben 21, 31789 Hameln, (Geschäftsführerin), 2. Reimund Orlob, Lohmannstraße 2a, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 um 17:29 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Matthias Wandel, Süntelstr. 44c, 31848 Bad Münder am Deister, Tel.: 05042 - 9377 -0, Fax: 05042 - 93 77 - 19, E-Mail: inso@wandel-dreyer.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 01.04.2025
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
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