Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heimtex GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Alter Flughafen 23, 30179 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 216512
EUID
DEP2305.HRB216512
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
903 IN 245/23 - 4 -
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.04.2025
Gläubigerversammlung
10.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verkauf und Handel mit Heimtextilien, Kleidung, Brillengestellen, Geschenkartikeln, Lederwaren und alle samit zusammenhängenden Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (HRB 216512), ist die Schlussverteilung vorgesehen. Der verfügbare Massebestand beträgt 20.725,69 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 109.521,01 EUR zu berücksichtigen sind. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Schmidt festgesetzt. Hierbei wurde ein Zuschlag von 25 % für das unkooperative Verhalten des Geschäftsführers gewährt. Zudem ist die Aufhebung der Anordnung des mündlichen Verfahrens beschlossen worden. Ein Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 10.04.2026.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH ist eröffnet. Zunächst wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung festgesetzt wurde. Im weiteren Verlauf erfolgte die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist mit einem Stichtag für Widersprüche am 15.04.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH ist eröffnet. Zunächst wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung festgesetzt wurde. Im weiteren Verlauf erfolgte die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist mit einem Stichtag für Widersprüche am 15.04.2025. Später wurde beschlossen, das Verfahren mangels einer die Kosten deckenden Masse einzustellen, sofern kein Vorschuss auf die Verfahrenskosten geleistet wird. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung zur Entscheidung über die Einstellung ist der 10.04.2026. Parallel dazu wurde die Schlussverteilung angekündigt, wobei ein verfügbarer Massebestand von 20.725,69 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 109.521,01 EUR gemeldet wurden. Die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters wurde ebenfalls festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 245/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, c/o Sabir Shafip /EG, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis is…
903 IN 245/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, c/o Sabir Shafip /EG, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Schmidt, Königstraße 4, 30175 Hannover, Tel.: 0511 8984443-0, Fax: 0511 8984443-9 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 20.725,69 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 109.521,01 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 245/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, c/o Sabir Shafip /EG, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird au…
903 IN 245/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, c/o Sabir Shafip /EG, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 10.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 4.505,57 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 245/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, c/o Sabir Shafip /EG, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwa…
903 IN 245/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, c/o Sabir Shafip /EG, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Schmidt festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 35 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 22.766,47 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.860,91 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 25.627,38 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
unkooperativer Geschäftsführer / wesentlich erschwerte lnformationsqewinnunq
Mit Vergütungsantrag vom 09.10.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter für die oben genannten Tatbestände einen Zuschlag in Höhe von 40%
Diesem konnte jedoch nicht in der beantragten Höhe entsprochen werden.
Ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters wesentlich dadurch erschwert, daß der Schuldner jede Zusammenarbeit verweigert und dies zu einem erheblichen Mehraufwand des Verwalters führt, ist dies durch einen Zuschlag zu berücksichtigen.
Aus dem vorgetragenen Sachverhalt ist die nicht unerhebliche Mehrbelastung zu anderen Verfahren dieser Größe jedoch nicht zu erkennen. Auch die beschriebene Haltung des Geschäftsführers der Schuldnerin geht nicht über ein generell passives bis unkooperatives und dadurch bearbeitungsverzögerndes Verhalten hinaus und zeigt insbesondere aufgrund der im Wesentlichen durch Passivität gekennzeichneten Verhaltensweise nicht das Bild einer aktiv oder gar agressiv gegen die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters gerichteten Handlung, die einen Zuschlag in dem geforderten Umfang hätte rechtfertigen können.
Unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Tatsachen war daher allenfalls ein Zuschlag für den obstruierenden Schuldner i. H. v 25 % nach Art und Umfang angemessen und entsprechend festsetzungsfähig.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 31,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 9 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 245/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, c/o Sabir Shafip /EG, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Re…
903 IN 245/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, c/o Sabir Shafip /EG, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Schmidt festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 40 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.10.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 14.969,68 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
unkooperativer Geschäftsführer/ erschwerte Informationsgewinnung / Organisation der Betriebsfortführung
Mit Vergütungsantrag vom 09.10.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter für die oben genannten Tatbestände einen Zuschlag in Höhe von 50%
Diesem konnte jedoch nicht in der beantragten Höhe entsprochen werden.
Ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters wesentlich dadurch erschwert, daß der Schuldner jede Zusammenarbeit verweigert und dies zu einem erheblichen Mehraufwand des Verwalters führt, ist dies durch einen Zuschlag zu berücksichtigen.
Aus dem vorgetragenen Sachverhalt ist die nicht unerhebliche Mehrbelastung zu anderen Verfahren dieser Größe jedoch nicht zu erkennen. Auch die beschriebene Haltung des Geschäftsführers der Schuldnerin geht nicht über ein generell passives bis unkooperatives und dadurch bearbeitungsverzögerndes Verhalten hinaus und zeigt insbesondere aufgrund der im Wesentlichen durch Passivität gekennzeichneten Verhaltensweise nicht das Bild einer aktiv oder gar agressiv gegen die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters gerichteten Handlung, die einen Zuschlag in dem geforderten Umfang hätte rechtfertigen können.
Unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Tatsachen war daher allenfalls ein Zuschlag für den obstruierenden Schuldner i. H. v 25 % nach Art und Umfang angemessen und entsprechend festsetzungsfähig.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 245/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, c/o Sabir Shafip /EG, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird au…
903 IN 245/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, c/o Sabir Shafip /EG, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 245/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, c/o Sabir Shafip /EG, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird au…
903 IN 245/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, c/o Sabir Shafip /EG, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 245/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen…
903 IN 245/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 23.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 245/23 - 4 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, c/o Sabir Shafip /EG, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens decke…
903 IN 245/23 - 4 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimtex GmbH, Alter Flughafen 23, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 216512), vertr. d.: Omer Quddus Qureshi, c/o Sabir Shafip /EG, Dresdner Straße 62, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 13.07.2026
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