Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wagner, Daniel Hartmut
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Rote Erde 7, 35085 Ebsdorfergrund-Dreihausen
Handelsregister
Amtsgericht Marburg HRA 1168
EUID
DEM1809.HRA1168
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
22 IN 53/24 (26)
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166-311
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.04.2024 , 11:00 Uhr
Eröffnung
01.06.2024 , 20:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.08.2024
Berichtstermin
07.08.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
04.09.2024 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Daniel Hartmut Wagner, Inhaber des Omnibusbetriebes Daniel Wagner e.K., ist am 01.06.2024 um 20:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 09.04.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Carsten Koch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist Rechtsanwalt Carsten Koch als Insolvenzverwalter bestätigt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Für den 07.08.2024 ist eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) angesetzt, in der über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere Verfahrensschritte entschieden wird. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen findet am 04.09.2024 statt. Im Rahmen der Eröffnungsentscheidung wurde zudem mitgeteilt, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen kann, sofern er den gesetzlichen Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 53/24 (26): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Daniel Hartmut Wagner, geb. am 14.04.1968, Rote Erde 7, 35085 Ebsdorfergrund, als Inh. d. Omnibusbetriebes Daniel Wagner e.K., Rote Erde 7, 35085 Ebsdorfergrund-Dreihausen (AG Marburg , HRA 1168), ist am 09.04.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verw…
22 IN 53/24 (26): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Daniel Hartmut Wagner, geb. am 14.04.1968, Rote Erde 7, 35085 Ebsdorfergrund, als Inh. d. Omnibusbetriebes Daniel Wagner e.K., Rote Erde 7, 35085 Ebsdorfergrund-Dreihausen (AG Marburg , HRA 1168), ist am 09.04.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@westhelleundpartner.eu bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 09.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 53/24 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Daniel Hartmut Wagner, geb. am 14.04.1968, Rote Erde 7, 35085 Ebsdorfergrund, als Inh. d. Omnibusbetriebes Daniel Wagner e.K., Rote Erde 7, 35085 Ebsdorfergrund-Dreihausen (AG Marburg, HRA 1168), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er d…
22 IN 53/24 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Daniel Hartmut Wagner, geb. am 14.04.1968, Rote Erde 7, 35085 Ebsdorfergrund, als Inh. d. Omnibusbetriebes Daniel Wagner e.K., Rote Erde 7, 35085 Ebsdorfergrund-Dreihausen (AG Marburg, HRA 1168), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 03.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 53/24 (26): Über das Vermögen des Daniel Hartmut Wagner, geb. am 14.04.1968, Rote Erde 7, 35085 Ebsdorfergrund, als Inh. d. Omnibusbetriebes Daniel Wagner e.K., Rote Erde 7, 35085 Ebsdorfergrund-Dreihausen (AG Marburg, HRA 1168), ist am 01.06.2024 um 20:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverw…
22 IN 53/24 (26): Über das Vermögen des Daniel Hartmut Wagner, geb. am 14.04.1968, Rote Erde 7, 35085 Ebsdorfergrund, als Inh. d. Omnibusbetriebes Daniel Wagner e.K., Rote Erde 7, 35085 Ebsdorfergrund-Dreihausen (AG Marburg, HRA 1168), ist am 01.06.2024 um 20:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@westhelleundpartner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Mittwoch, 07.08.2024, 10:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Mittwoch, 04.09.2024, 09:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 03.06.2024
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