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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smith Performance UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Marburg hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 29.04.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der Beschluss wurde am 28.03.2024 verkündet.
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