Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wagner, Jens
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRA 7847
EUID
DER2103.HRA7847
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 665/24
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Catrin Recker
Rolle
Treuhänderin
Adresse
Detmolder Straße 31, 33102 Paderborn
Termine & Fristen
Eröffnung
19.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Jens Wagner, Inhaber der Firma Wagner Consulting + Mediaservics e. K., wurde mit Beschluss vom 19.09.2024 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt. Die Rechtsanwältin Catrin Recker ist als Treuhänderin bestellt. Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Verfahrens am 19.09.2024 begonnen und beträgt 3 Jahre.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 665/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jens Wagner, geboren am 29.07.1969, Am Markt 15, 33803 Steinhagen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gütersloh unter HRA 7847 eingetragenen Firma Wagner Consulting + Mediaservics e. K.
wurde mit Beschl…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 665/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jens Wagner, geboren am 29.07.1969, Am Markt 15, 33803 Steinhagen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gütersloh unter HRA 7847 eingetragenen Firma Wagner Consulting + Mediaservics e. K.
wurde mit Beschluss vom 19.09.2024 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt (§ 287a InsO). Die gegenwärtige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Catrin Recker, Detmolder Straße 31, 33102 Paderborn, wird zur Treuhänderin bestellt (§ 288 InsO).
Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19.09.2024 begonnen und beträgt 3 Jahre. Sie kann unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 2 InsO verkürzt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 665/24
Amtsgericht Bielefeld, 11.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 665/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jens Wagner, Am Markt 15, 33803 Steinhagen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gütersloh unter HRA 7847 eingetragenen Firma Wagner Consulting + Mediaservics e. K.
ist der Antrag des Schuldners auf Ertei…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 665/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jens Wagner, Am Markt 15, 33803 Steinhagen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gütersloh unter HRA 7847 eingetragenen Firma Wagner Consulting + Mediaservics e. K.
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 665/24
Amtsgericht Bielefeld, 19.09.2024
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