Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Walon & Rosetti GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Moselstraße 15, 60329 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 48472
EUID
DEM1201.HRA48472
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1035/19 W-11-5
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
26.08.2024
Einwendungsfrist Schlussverzeichnis
15.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren Walon & Rosetti GmbH & Co. KG ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; die Widerspruchsfrist hierfür endet am 26.08.2024. Nach Beendigung der Verwertung der Insolvenzmasse ist dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden. Gläubiger können bis zum 15.09.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände stellen. Für die Schlussverteilung steht eine Masse in Höhe von 167.877,49 EUR zur Verfügung, wobei festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von 324.061,74 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1035/19 W-11-5 - In dem Insolvenzverfahren Walon & Rosetti GmbH & Co. KG, geboren am 27.06.1968, Moselstraße 15, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48472),
vertreten durch:
Radu Rosetti Gastroconsulting GmbH, Moselstraße 15, 60329 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), wird di…
810 IN 1035/19 W-11-5 - In dem Insolvenzverfahren Walon & Rosetti GmbH & Co. KG, geboren am 27.06.1968, Moselstraße 15, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48472),
vertreten durch:
Radu Rosetti Gastroconsulting GmbH, Moselstraße 15, 60329 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), wird die Prüfung der bis zum 12.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.08.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 28.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1035/19 W-11-5 In dem Insolvenzverfahren Walon & Rosetti GmbH & Co. KG, geboren am 27.06.1968, Moselstraße 15, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48472),
vertreten durch:
Radu Rosetti Gastroconsulting GmbH, Moselstraße 15, 60329 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde dem…
810 IN 1035/19 W-11-5 In dem Insolvenzverfahren Walon & Rosetti GmbH & Co. KG, geboren am 27.06.1968, Moselstraße 15, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48472),
vertreten durch:
Radu Rosetti Gastroconsulting GmbH, Moselstraße 15, 60329 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 15.09.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1035/19 W-11-5: In dem Insolvenzverfahren Walon & Rosetti GmbH & Co. KG, geb. am 27.06.1968, Moselstraße 15, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48472), vertr. d.: Radu Rosetti Gastroconsulting GmbH, Moselstraße 15, 60329 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurden für den In…
810 IN 1035/19 W-11-5: In dem Insolvenzverfahren Walon & Rosetti GmbH & Co. KG, geb. am 27.06.1968, Moselstraße 15, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48472), vertr. d.: Radu Rosetti Gastroconsulting GmbH, Moselstraße 15, 60329 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Walon & Rosetti GmbH & Co. KG, Moselstraße 15 60329 Frankfurt soll die Schlussverteilung erfolgen. Zur Verfügung stehen € 167.877,49 abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderungen in …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Walon & Rosetti GmbH & Co. KG, Moselstraße 15 60329 Frankfurt soll die Schlussverteilung erfolgen. Zur Verfügung stehen € 167.877,49 abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von € 324.061,74. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht für die Beteiligten aus beim Amtsgericht Frankfurt am Main Klingerstraße 20 60313 Frankfurt am Main (810 IN 1035/19 W-11-5).
Frankfurt am Main den, 11.08.2025, Amtsgericht Frankfurt am Main
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