Im Restschuldbefreiungsverfahren des am 08.12.2025 verstorbenen Andreas Walter ist das Verfahren durch den Tod des Schuldners während der Abtretungsfrist beendet. Die Laufzeit der Abtretungserklärung, das Amt der Treuhänderin und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger sind mit dem Tod des Schuldners beendet. Zudem ist die Vergütung der Treuhänderin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Es wurde die Mindestvergütung gem. § 14 Abs. 3 InsVV a.F. für zwei Jahre festgesetzt. Zudem wurden die einzeln aufgeführten Auslagen festgesetzt. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittel können mit der sofortigen Beschwerde oder der befristeten Erinnerung eingelegt werden.
Das Restschuldbefreiungsverfahren gegen Andreas Walter ist mit dessen Tod am 08.12.2025 beendet. Zuvor war das Verfahren durch Beschluss vom 07.08.2024 fortgesetzt worden, wobei Rechtsanwältin Dr. jur. Stefanie Zulauf zum Treuhänder bestimmt wurde und die Abtretungsfrist mit der Verfahrenseröffnung am 17.02.2023 begann…
Das Restschuldbefreiungsverfahren gegen Andreas Walter ist mit dessen Tod am 08.12.2025 beendet. Zuvor war das Verfahren durch Beschluss vom 07.08.2024 fortgesetzt worden, wobei Rechtsanwältin Dr. jur. Stefanie Zulauf zum Treuhänder bestimmt wurde und die Abtretungsfrist mit der Verfahrenseröffnung am 17.02.2023 begann. Durch weiteren Beschluss vom 09.02.2026 wurde die Vergütung der Treuhänderin festgesetzt, was jedoch aufgrund des Todes des Schuldners keine praktische Wirkung mehr entfaltet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 57/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des am 08.12.2025 verstorbenen Andreas Walter, geb. am 10.08.1964, Kiefernweg 20, 29683 Bad Fallingbostel, Inh. d. Fa. Andreas Walter e.K., Moorstr. 11, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 1104), wird festgestellt, dass durch den Tod des Schuldners während der Abtretungsfr…
11 IN 57/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des am 08.12.2025 verstorbenen Andreas Walter, geb. am 10.08.1964, Kiefernweg 20, 29683 Bad Fallingbostel, Inh. d. Fa. Andreas Walter e.K., Moorstr. 11, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 1104), wird festgestellt, dass durch den Tod des Schuldners während der Abtretungsfrist (Wohlverhaltensperiode) das Restschuldbefreiungsverfahren beendet ist. Die Laufzeit der Abtretungserklärung, das Amt der Treuhänderin und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger sind mit dem Tod des Schuldners beendet.
Amtsgericht Walsrode, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 57/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Andreas Walter, geb. am 10.08.1964, Kiefernweg 20, 29683 Bad Fallingbostel, Inh. d. Fa. Andreas Walter e.K., Moorstr. 11, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 1104), ist die Vergütung der Treuhänderin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Es wurde die Mi…
11 IN 57/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Andreas Walter, geb. am 10.08.1964, Kiefernweg 20, 29683 Bad Fallingbostel, Inh. d. Fa. Andreas Walter e.K., Moorstr. 11, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 1104), ist die Vergütung der Treuhänderin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Es wurde die Mindestvergütung gem. § 14 Abs. 3 InsVV a.F. für zwei Jahre festgesetzt.
Zudem wurden die einzeln aufgeführten Auslagen festgesetzt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 57/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Andreas Walter, geb. am 10.08.1964, Kiefernweg 20, 29683 Bad Fallingbostel, Inh. d. Fa. Andreas Walter e.K., Moorstr. 11, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 1104), ist durch Beschluss vom 07.08.2024 Rechtsanwältin Dr. jur. Stefanie Zulauf, c/o Kanzlei Eckert, Wachtstr…
11 IN 57/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Andreas Walter, geb. am 10.08.1964, Kiefernweg 20, 29683 Bad Fallingbostel, Inh. d. Fa. Andreas Walter e.K., Moorstr. 11, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 1104), ist durch Beschluss vom 07.08.2024 Rechtsanwältin Dr. jur. Stefanie Zulauf, c/o Kanzlei Eckert, Wachtstraße 17/24, 28195 Bremen, Tel.: 0421 6265697, Fax: 0421 98994404, E-Mail: bremen@eckert.law, Internet: www.eckert-law.eu gemäß § 288 InsO zum Treuhänder bestimmt worden.
Die Abtretungsfrist hat eine Dauer von drei Jahren, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 17.02.2023.
Die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 07.08.2024
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