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Insolvenzprofil
Walter Massong K. G. Spedition und Güterfernverkehr
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Marienloher Str. 100, 33104 Paderborn
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRA 355
EUID
DER2809.HRA355
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IE 2/17
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Michael Bien
Adresse
Goethestraße 2, 59065 Hamm
Termine & Fristen
Beschluss vorläufige Vergütung
11.04.2018
Beschluss Teilvergütung
20.02.2019
Beschluss Teilvergütung
13.02.2020
Beschluss Vorschuss
25.03.2021
Beschluss Vorschuss
03.02.2022
Beschluss Vorschuss
22.03.2023
Beschluss Vorschuss
04.07.2023
Beschluss Abschlussvergütung
22.11.2024
Eingang Antrag
18.05.2026
Beschluss Vergütung Festsetzung
14.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Walter Massong K. G. Spedition und Güterfernverkehr ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Michael Bien. Im Verfahren wurden mehrere Beschlüsse zur Vergütung des Gläubigerausschusses sowie zur Festsetzung von Vorschüssen ergangen. Durch Beschluss vom 22.11.2024 wurde die Vergütung zum Abschluss des Verfahrens festgesetzt, wobei es sich um die restliche Vergütung bis zum 07.06.2024 handelte. Für weitere Tätigkeiten nach diesem Stichtag wird eine Vergütungsfestsetzung durch einen Antrag vom 13.05.2026 geltend gemacht, der ergänzend durch den vorliegenden Beschluss festgesetzt wird. Das Amtsgericht Paderborn hat die weitere Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses festgesetzt und darüber hinausgehende Anträge zurückgewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IE 2/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 355 eingetragenen Walter Massong K. G. Spedition und Güterfernverkehr, Marienloher Str. 100, 33104 Paderborn
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestr…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IE 2/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 355 eingetragenen Walter Massong K. G. Spedition und Güterfernverkehr, Marienloher Str. 100, 33104 Paderborn
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm
wird die weitere Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses XXX, XXX wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX €
Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 35 und 95 Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von XXX € angemessen ist.
Für das Gläubigerausschussmitglied XXX wurde die Vergütung für das vorläufige Verfahren bereits durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 11.04.2018 festgesetzt. Hierneben wurden durch Beschlüsse vom 20.02.2019, 13.2.2020 weitere Teilvergütungen sowie durch Beschlüsse vom 25.03.2021, 3.2.2022, 22.03.2023 und 4.7.2023 Vorschüsse festgesetzt.
Durch Beschluss vom 22.11.2024 wurden sodann XXX € an Vergütung zum Abschluss des Verfahrens unter Einbeziehung der bereits festgesetzten Vorschüsse festgesetzt.
Insoweit handelte es sich wohl um die restliche, noch zu zahlende Vergütung bis zum 07.06.2024 .
Für die hiernach weiter erfolgten Tätigkeiten wird eine Vergütungsfestsetzung durch Antrag vom 13.05.2026 - Eingang: 18.05.2026- geltend gemacht, die ergänzend durch diesen Beschluss festgesetzt wird.
Für berücksichtigungsfähige XXX Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf XXX €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 73 II, 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn oder dem Landgericht Paderborn, Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn oder dem Landgericht Paderborn eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 eingesehen werden.
2 IE 2/17
Amtsgericht Paderborn, 14.08.2026
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