Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Walter Musterkollektionen GmbH jetzt Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda
Handelsregister
Amtsgericht Fulda HRB 1116
EUID
DEM1301.HRB1116
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
74 IN 45/15
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Prof. Dr. Torsten Martini
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme im schriftlichen Verfahren
23.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Bemusterungssystemen und verwandten Geschäften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Walter Musterkollektionen GmbH, jetzt Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH, ist im Laufen. Das Amtsgericht Münster hat dem Verwalter Prof. Dr. Torsten Martini die Vergütung und Auslagen festgesetzt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 11.118.118,08 EUR. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von 338.603,88 EUR abzüglich noch zu begleichender Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 23.10.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände Stellung zu nehmen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 45/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRB 1116 eingetragenen Walter Musterkollektionen GmbH jetzt
Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda, gesetzlich vertreten durch die Geschäfts…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 45/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRB 1116 eingetragenen Walter Musterkollektionen GmbH jetzt
Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Depping, BDO Restructuring GmbH, Max-Keith-Straße 66, 45136 Essen und Herrn Georg Hauer, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kanzlei am Stadthaus I, Salzstraße 52, 48143 Münster
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
23.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
74 IN 45/15
Amtsgericht Münster, 24.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 45/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRB 1116 eingetragenen Walter Musterkollektionen GmbH jetzt
Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda, gesetzlich vertreten durch die Geschäfts…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 45/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRB 1116 eingetragenen Walter Musterkollektionen GmbH jetzt
Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Depping, BDO Restructuring GmbH, Max-Keith-Straße 66, 45136 Essen und Herrn Georg Hauer, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda
Verfahrensbevollmächtigte:
Kanzlei am Stadthaus I, Salzstraße 52, 48143 Münster,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 11.118.118,08 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 338.603,88 EUR abzüglich noch zu begleichender Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
74 IN 45/15
Amtsgericht Münster, 26.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 45/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRB 1116 eingetragenen Walter Musterkollektionen GmbH jetzt
Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda, gesetzlich vertreten durch die Geschäfts…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 45/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRB 1116 eingetragenen Walter Musterkollektionen GmbH jetzt
Abwicklungsgesellschaft WMK GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Depping, BDO Restructuring GmbH, Max-Keith-Straße 66, 45136 Essen und Herrn Georg Hauer, Werner-von-Siemens-Straße 24, 36041 Fulda
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kanzlei am Stadthaus I, Salzstraße 52, 48143 Münster
Insolvenzverwalter: Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 10.07.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxxEUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 1.126.542,82 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 175 Gläubigern auf xxx. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 360 % und damit auf den Betrag von xxx€ gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.10.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
74 IN 45/15
Amtsgericht Münster, 24.08.2026
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