Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wangerow, Dirk
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kirchhellener Str. 68, 46236 Bottrop
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 5382
EUID
DER2507.HRA5382
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 29/19
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
15.10.2019
Prüfungsstichtag
11.06.2024
Frist zur Stellungnahme
12.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Dirk Wangerow wird vom Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 165 IN 29/19 geführt. Am 15.10.2019 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Nach Verwertung des Vermögens war die Einstellung des Verfahrens vorgesehen. In einer früheren Bekanntmachung vom 02.05.2024 wurde die Prüfung nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag der 11.06.2024 war. Später wurde bekannt, dass der Schuldner einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 12.05.2025 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Einstellung des Verfahrens, zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis sowie zum Antrag auf Restschuldbefreiung Stellung zu nehmen. Das Verfahren ist derzeit in der Phase der Prüfung und Stellungnahme vor der endgültigen Einstellung unter Berücksichtigung der Restschuldbefreiung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 29/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dirk Wangerow, geboren am 20.05.1973, Wrangelstr. 16, 46238 Bottrop, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5382 eingetragenen Firma D & W Service Dirk Wangerow e. K.
wird die Prüfung de…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 29/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dirk Wangerow, geboren am 20.05.1973, Wrangelstr. 16, 46238 Bottrop, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5382 eingetragenen Firma D & W Service Dirk Wangerow e. K.
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 158 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 eingesehen werden.
165 IN 29/19
Amtsgericht Essen, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 29/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dirk Wangerow, bei Sandra Komarek, An der Hasenhegge 4, 46238 Bottrop, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5382 eingetragenen Firma D & W Service Dirk Wangerow e. K.
ist am 15.10.2019…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 29/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dirk Wangerow, bei Sandra Komarek, An der Hasenhegge 4, 46238 Bottrop, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5382 eingetragenen Firma D & W Service Dirk Wangerow e. K.
ist am 15.10.2019 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt ( 208-210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig ( § 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Da die Veröffentlichung nach § 188 S. 3 InsO bislang nicht erfolgt ist erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
30.06.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens ( § 211 InsO)
Stellungnahmen zur Restschuldbefreiung erübrigen sich, da ein solcher Antrag nicht vorliegt.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
165 IN 29/19
Amtsgericht Essen, 16.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 29/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dirk Wangerow, Wrangelstr. 16, 46238 Bottrop, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5382 eingetragenen Firma D & W Service Dirk Wangerow e. K.
ist am 15.10.2019 bei Gericht die Anzeige …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 29/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dirk Wangerow, Wrangelstr. 16, 46238 Bottrop, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5382 eingetragenen Firma D & W Service Dirk Wangerow e. K.
ist am 15.10.2019 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
12.05.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§§ 289, 290);
- zur Beauftragung des/der Treuhänderin mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO);
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
165 IN 29/19
Amtsgericht Essen, 17.02.2025
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