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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Innenausbau, insbesondere von Gebäuden und beweglichen Gegenständen; Anbau von Gebäudeteilen, z.B. Wintergarten; Carport; Dachgauben; Neubau von Gebäuden, z.B. Gartenhäuser; je soweit dies keiner Genehmigung nach § 34 c GewO bedarf.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wann Interior GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Coburg. Die Schuldnerin wird durch ihren Geschäftsführer Rudolf Wann vertreten. Verfahrensbevollmächtigte ist die Rechtsanwältin Natascha M. Roschmann aus Memmingen. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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