Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 18166
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Warendorf Küchenfabrik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mielestraße 1, 48231 Warendorf
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 18166
EUID
DER2713.HRB18166
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
82 IN 62/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Daniel Alexander Griehl
Adresse
Mielestraße 1, 48231 Warendorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.01.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Untrnehmens ist der Handel, Produzieren, Entwickeln von Möbeln aller Art, insbesondere Küchen des Herstellers "Warendorf-Die Küche".
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Warendorf Küchenfabrik GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster hat die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.01.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen, falls dieser die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestreitet. Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung sowie die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 211 B, aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 62/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18166 eingetragenen Warendorf Küchenfabrik GmbH, Mielestraße 1, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Alexander Griehl, Mielestraße …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 62/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18166 eingetragenen Warendorf Küchenfabrik GmbH, Mielestraße 1, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Alexander Griehl, Mielestraße 1, 48231 Warendorf
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
82 IN 62/22
Amtsgericht Münster, 02.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 62/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18166 eingetragenen Warendorf Küchenfabrik GmbH, Mielestraße 1, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Alexander Griehl, Mielestraße …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 62/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18166 eingetragenen Warendorf Küchenfabrik GmbH, Mielestraße 1, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Alexander Griehl, Mielestraße 1, 48231 Warendorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung beträgt 3.589.414,21 EUR
Es ist die Regelvergütung gem. §§ 10, 11, 2 Abs. 2 S. 1 InsVV festgesetzt worden.
Es wurden insgesamt Zuschläge von 80 % für folgende Tätigkeiten während des vorläufigen Insolvenzverfahrens beantragt: Betriebsfortführung 35 %, Prüfung der Sanierungsaussichten/ Maßnahmen zur übertragenden Sanierung 20 %, Insolvenzgeldvorfinanzierung/Kurzarbeit (92 Arbeitnehmer) 15 % und Lieferantenpool/Abgrenzungs- und Verwertungsvereinbarung 10 %.
Die beantragten Zuschläge waren nicht zu beanstanden und wurden antragsgemäß bei der Festsetzung berücksichtigt.
Von der Vergütung ist sodann ein Betrag von XXX € in Abzug zu bringen. Es handelt sich dabei um den Betrag der Vergütung, um welchen sich die Regelvergütung bereits aufgrund der erhöhten Berechnungsgrundlage (Überschuss Betriebsfortführung) erhöht hat. Damit wird verhindert, dass der durch die Betriebsfortführung entstandene Aufwand mehrfach zugunsten des vorläufigen Insolvenzverwalters (also: Zuschlag und erhöhte Regelvergütung aufgrund erhöhter Berechnungsgrundlage) vergütet wird.
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B eingesehen werden.
82 IN 62/22
Amtsgericht Münster, 11.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.