Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 76073
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Insolvenzprofil
Warendorf Real Estate GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Agrippinawerft 6, 50678 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 76073
EUID
DER3306.HRB76073
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
82 IN 30/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
06.06.2024
Forderungsanmeldefrist
26.09.2024
Prüfungstermin
24.10.2024
Aufhebung
08.05.2026 , 10:49 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Erwerb und die Verwaltung eigener Gewerbeimmobilien in Warendorf;
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Warendorf Real Estate GmbH ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 82 IN 30/19 anhängig. Die Gläubigerforderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag am 06.06.2024 lag. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde eine Abschlagverteilung angekündigt und durchgeführt. Für die Verteilung standen insgesamt 2.031.294,88 EUR zur Verfügung, aufgeteilt auf verschiedene Gläubigerränge nach § 38 und § 39 InsO. Das Insolvenzverfahren ist heute, am 08.05.2026, um 10:49 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Warendorf Real Estate GmbH ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 82 IN 30/19 anhängig. Die Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Abschlagverteilungen angekündigt und durchgeführt, wobei For…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Warendorf Real Estate GmbH ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 82 IN 30/19 anhängig. Die Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Abschlagverteilungen angekündigt und durchgeführt, wobei Forderungen der Insolvenzgläubiger in verschiedenen Rängen nach § 38 und § 39 InsO berücksichtigt wurden. Für nachrangige Gläubiger wurde eine Forderungsanmeldefrist bis zum 26.09.2024 gesetzt, gefolgt von einem Prüfungsstichtag am 24.10.2024. Zudem wurde ein weiterer Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 06.06.2024 festgelegt. Das Verfahren ist heute, am 08.05.2026, um 10:49 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 30/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76073 eingetragenen Warendorf Real Estate GmbH, Agrippinawerft 6, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Gerhard Henning Walf, Ingendorfer Weg 51, …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 30/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76073 eingetragenen Warendorf Real Estate GmbH, Agrippinawerft 6, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Gerhard Henning Walf, Ingendorfer Weg 51, 50829 Köln
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster
wird heute, am 08.05.2026, um 10:49 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
82 IN 30/19
Amtsgericht Münster, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76073 eingetragenen Warendorf Real Estate GmbH, Agrippinawerft 6, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Schu, Eupener Straße 70, 50933 Köl…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76073 eingetragenen Warendorf Real Estate GmbH, Agrippinawerft 6, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Schu, Eupener Straße 70, 50933 Köln
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
82 IN 30/19
Amtsgericht Münster, 25.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76073 eingetragenen Warendorf Real Estate GmbH, Agrippinawerft 6, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Gerhard Henning Walf, Ingendorfer Weg 5…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76073 eingetragenen Warendorf Real Estate GmbH, Agrippinawerft 6, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Gerhard Henning Walf, Ingendorfer Weg 51, 50829 Köln
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die zu berücksichtigen Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 206.949,53 EUR, im Range des § 39 Abs 1 Nr. 1 InsO (Rang N 1) 125.066,38 EUR EUR, im Range des § 39 Abs 1 Nr. 2 InsO (Rang N 2) 26.388,39 EUR, im Range des § 39 Abs 1 Nr. 5 InsO (Rang N 5) 3.041.619,26 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.031.294,88 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
82 IN 30/19
Amtsgericht Münster, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76073 eingetragenen Warendorf Real Estate GmbH, Agrippinawerft 6, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Gerhard Henning Walf, Ingendorfer Weg 5…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76073 eingetragenen Warendorf Real Estate GmbH, Agrippinawerft 6, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Gerhard Henning Walf, Ingendorfer Weg 51, 50829 Köln
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.09.2024 bei der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 24.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
82 IN 30/19
Amtsgericht Münster, 15.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76073 eingetragenen Warendorf Real Estate GmbH, Agrippinawerft 6, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Gerhard Henning Walf, Ingendorfer Weg 5…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76073 eingetragenen Warendorf Real Estate GmbH, Agrippinawerft 6, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Gerhard Henning Walf, Ingendorfer Weg 51, 50829 Köln
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.255.262,45 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.004.209,93 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
82 IN 30/19
Amtsgericht Münster, 15.08.2024
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